Koalition plant Milliarden für Gesundheitsreform und Bundesrat-Zustimmung
Gesundheitsreform: Koalition sucht Bundesrat-Mehrheit

Die schwarz-rote Koalition arbeitet nach Angaben von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann an letzten Änderungen der Gesundheitsreform, um am Freitag eine Zustimmung nicht nur des Bundestags, sondern auch des Bundesrats zu erreichen. Es gehe um die Finanzierung von Krankenhäusern, aber auch andere Themen wie die Bezahlung von Psychotherapeuten oder Kieferorthopäden, wo es noch „Anpassungsdebatten“ gebe, sagte Linnemann am Montag in Berlin nach der Sitzung des CDU-Bundesvorstands. Dort sei dies Thema gewesen.

Milliarden statt Millionen: Linnemann fordert mehr Geld

Linnemann begrüßte, dass das Finanzministerium nun einen deutlich größeren Anteil der Kosten für die Grundsicherungsempfänger von den gesetzlichen Krankenkassen übernehmen wolle. Die bisher geplanten 250 Millionen Euro zum Start seien zu wenig. „Wir müssen da auf einige Milliarden gehen“, sagte Linnemann. Er freue sich, dass man nun mit einer Milliarde Euro beginne. Eigentlich müssten die gesamten zwölf Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

Zeitplan: Bundestag und Bundesrat am Freitag

Derzeit ist geplant, dass die Gesundheitsreform am Freitag zuerst in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beschlossen werden soll und dann noch am selben Tag in die Länderkammer geht. Am Dienstag soll es Beratungen mit den Staatskanzleien der 16 Bundesländer geben, um zu verhindern, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anruft. Die Koalition hatte bereits in den vergangenen Tagen an einigen Punkten nachgesteuert.

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Einigung bei Herstellerrabatt und Entschließungsresolution

Einigung gibt es bereits etwa darüber, dass der sogenannte Herstellerrabatt für Medikamente nicht dynamisiert werden soll, also stetig ansteigt, sondern von Anfang an auf 15,5 Prozent festgelegt wird. Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD wollen in einer Entschließungsresolution im Bundestag fordern, dass die Abgabe aber wieder reduziert wird, wenn Hersteller mindestens fünf Prozent ihrer weltweiten Studienteilnehmenden bei der Medikamentenentwicklung in Deutschland rekrutieren und zugleich Forschung und Entwicklung, Produktion, tarifgebundene Arbeitsplätze und Investitionen an deutschen Standorten nachweisen können. Dies soll sogar rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten.

Mehr: Kabinett bringt Haushalt auf Weg – warum es viel Kritik gibt rtr Veröffentlicht nach den redaktionellen Standards des Handelsblatts. Mehr Informationen finden Sie in unseren Richtlinien. Legen Sie das Handelsblatt als Ihre wichtige Nachrichtenquelle fest.

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