Ein halbes Jahr nach dem tagelangen Stromausfall im Berliner Südwesten gibt es weiterhin offene Fragen. Nun hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden: Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) muss Auskunft über seine Kommunikation zu Beginn der Krise geben. Die Senatskanzlei hatte dem „Tagesspiegel“ entsprechende Auskünfte verweigert, woraufhin die Zeitung vor Gericht zog.
Was muss Wegner offenlegen?
Nach dem Gerichtsbeschluss muss der Regierungschef darüber informieren, wie oft und wie lange er bis zum Mittag des 3. Januar mit zuständigen Stellen telefoniert hat. Die Senatskanzlei muss jedoch nicht mitteilen, mit wem Wegner konkret vom Krisenstab gesprochen hat. Zur Begründung hieß es, aus diesen Informationen könnten „Rückschlüsse auf das jeweils anzuwendende Alarmierungsverfahren“ gezogen werden.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Der „Tagesspiegel“ hatte sich auf einen presserechtlichen Auskunftsanspruch berufen – mit teilweisem Erfolg.
Hintergrund des Blackouts
Am 3. Januar hatten mutmaßliche Linksextremisten einen Brandanschlag auf eine Kabelbrücke verübt. Die Folge war der bislang längste Stromausfall der Berliner Nachkriegsgeschichte. Im Südwesten der Stadt waren 100.000 Menschen in 45.000 Haushalten sowie mehr als 2.000 Gewerbebetriebe tagelang ohne Strom und damit oft auch ohne Heizung. Erst am 7. Januar war die Stromversorgung für alle wiederhergestellt.
Kritik an Wegners Verhalten
Wegner war bereits während des Blackouts in die Kritik geraten. Er hatte ein etwa einstündiges Tennismatch am ersten Tag gegen Mittag zunächst verschwiegen. Bis heute ist nicht lückenlos geklärt, was Wegner am Tag des Brandanschlags genau tat und mit welchen Stellen er wann Kontakt hatte. Es gab dazu widersprüchliche Aussagen. Die jetzige Gerichtsentscheidung soll zur Aufklärung beitragen.



