Signa-Prozess: Ex-Kanzler Gusenbauer muss sich für 4,9 Millionen Euro Honorar rechtfertigen
Ein aufsehenerregender Gerichtsstreit um Millionen-Honorare für den ehemaligen österreichischen Bundeskanzler Alfred Gusenbauer beschäftigt aktuell das Wiener Handelsgericht. Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen Zahlungen in Höhe von insgesamt 4,9 Millionen Euro, die Gusenbauer in den Jahren 2022 und 2023 von der heute insolventen Signa-Gruppe erhalten hat.
Insolvenzverwalter fordert Rückzahlung der Millionenbeträge
Der Insolvenzverwalter der Signa Holding erhebt schwere Vorwürfe gegen den sozialdemokratischen Ex-Politiker. Nach dessen Darstellung hat Gusenbauer die beträchtlichen Summen ohne nachvollziehbare Leistungen bezogen. Konkret geht es um etwa 1,4 Millionen Euro, die Gusenbauer als Mitglied des Signa-Beirats erhalten haben soll, sowie um weitere 3,5 Millionen Euro an Beratungshonoraren.
Besonders brisant: Der Insolvenzverwalter behauptet, dass der Beirat der von René Benko gegründeten Holding in den Jahren vor der Insolvenz Ende 2023 jahrelang nicht mehr getagt habe. Dies wirft die Frage auf, wofür Gusenbauer seine Bezüge als Beiratsmitglied tatsächlich erhalten hat.
Gusenbauer verteidigt seine umfangreichen Tätigkeiten
Alfred Gusenbauer, der von 2007 bis 2008 als österreichischer Bundeskanzler amtierte und noch im selben Jahr seiner Amtszeit in den Signa-Beirat wechselte, stellt die Vorwürfe vor Gericht entschieden in Abrede. Der Ex-Politiker schildert sich als „öffentliches Aushängeschild der Signa“, das aufgrund seiner politischen Netzwerke und wirtschaftlichen Erfahrungen wertvolle Dienste für das Unternehmen geleistet habe.
Nach Gusenbauers Darstellung war er maßgeblich daran beteiligt, neue Investoren für die Signa-Gruppe zu gewinnen und strategische Beratung zu leisten. Besonders erwähnt er seine Rolle bei der Investition in die deutsche Warenhauskette Galeria Kaufhof. Gegen Ende seiner Tätigkeit sei er nahezu täglich für die Signa aktiv gewesen. Zusätzlich zu seiner Beiratstätigkeit übernahm Gusenbauer auch den Aufsichtsratsvorsitz in mehreren wichtigen Immobiliengesellschaften der Signa-Gruppe.
Gusenbauers Sicht auf den Signa-Zusammenbruch
Im Gerichtssaal schilderte der ehemalige Kanzler auch seine persönliche Einschätzung der Gründe für den Zusammenbruch des Immobilien- und Handelskonzerns. Nach seiner Darstellung spielte die Absage einer geplanten Investition eines südkoreanischen Pensionsfonds im Sommer 2023 eine entscheidende Rolle.
Der koreanische Fonds hatte sich demnach aufgrund von Bedenken bezüglich einer möglichen europäischen Immobilienblase von der geplanten 400-Millionen-Euro-Investition zurückgezogen. Dieser Rückzug habe einen akuten Liquiditätsengpass bei Signa ausgelöst. Interessanterweise erwähnte Gusenbauer in seiner Schilderung nicht die gestiegenen Zinsen und Energiepreise oder die risikoreiche Expansionsstrategie des Konzerns als weitere Faktoren für das Scheitern.
Ausblick auf das Gerichtsverfahren und weitere Entwicklungen
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin wurde am Mittwoch noch kein Urteil in diesem Zivilprozess erwartet. Das Verfahren gegen Gusenbauer verläuft unabhängig von den strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Signa-Gründer René Benko. Gegen Benko werden in diesem speziellen Prozess keine Forderungen gestellt.
Der ehemalige Milliardär Benko befindet sich derzeit in Untersuchungshaft und wurde bereits in zwei separaten Verfahren wegen Schädigung von Gläubigern verurteilt. Diese Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Parallel laufen weitere Ermittlungen gegen den umstrittenen Unternehmer, die die komplexe Aufarbeitung des milliardenschweren Signa-Zusammenbruchs weiter vorantreiben.
Der Ausgang des Prozesses gegen Gusenbauer wird mit Spannung erwartet, da er nicht nur über die Rückzahlung von Millionenbeträgen entscheidet, sondern auch ein Schlaglicht auf die undurchsichtigen Verflechtungen zwischen Politik und Wirtschaft im Umfeld der insolventen Signa-Gruppe wirft.



