Das Bundeskabinett berät an diesem Mittwoch über eine umfassende Reform des Mietrechts, die Mieterinnen und Mieter vor hohen Kosten schützen und Obdachlosigkeit verhindern soll. Der Gesetzesentwurf, der noch den Bundestag passieren muss, sieht unter anderem strengere Vorgaben für Indexmietverträge, eine Begrenzung von Kurzzeitmietverhältnissen und eine Deckelung von Möblierungszuschlägen vor.
Strenge Regeln für Indexmietsteigerungen
Bei Indexmietverträgen orientiert sich die Mieterhöhung an der Entwicklung der Verbraucherpreise. Künftig soll gelten: Steigt der Preisindex innerhalb eines Jahres um mehr als drei Prozent, bleibt die Hälfte des darüber hinausgehenden Anstiegs bei der Berechnung der Mietänderung unberücksichtigt. Diese Einschränkung gilt jedoch nur in Gebieten mit Mietpreisbremse. Die schwarz-rote Bundesregierung hatte die 2015 eingeführte Mietpreisbremse für Neuvermietungen in begehrten Wohngebieten bis Ende 2029 verlängert. Demnach darf die Miete bei Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es für Neubauten, umfassende Modernisierungen, ältere Verträge und Kurzzeitvermietungen.
Kurzzeitmiete: Maximal sechs Monate
Da Kurzzeitmietverträge von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, besteht der Verdacht, dass Vermieter diese Variante nutzen, um höhere Mieten zu verlangen. Der Entwurf sieht daher eine gesetzliche Höchstgrenze von sechs Monaten für die Dauer eines solchen Mietverhältnisses vor. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Frist auf acht Monate verlängert werden. Diese Regelung soll Missbrauch verhindern und mehr Transparenz schaffen.
Möblierungszuschlag wird gedeckelt
Vermieter, die eine Wohnung möbliert vermieten, müssen künftig nicht nur angeben, wie viel sie monatlich für die Nutzung der Einrichtungsgegenstände verlangen. Es wird zudem eine klare Obergrenze eingeführt, die das Alter der Möbel berücksichtigt. Für voll möblierte Wohnungen können Vermieter eine Pauschale von maximal zehn Prozent der Nettokaltmiete ansetzen. Diese Regelung soll es Mietern erleichtern, die Einhaltung der Mietpreisbremse zu überprüfen.
Schutz vor Obdachlosigkeit durch Schonfristzahlungen
Um Mieter vor Obdachlosigkeit zu schützen, plant die Regierung eine Ausweitung der sogenannten Schonfristzahlungen. Danach können Mieter, die mit den Mietzahlungen in Verzug geraten sind, eine ordentliche Kündigung abwenden, indem sie die ausstehende Miete innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage nachzahlen. Diese Möglichkeit soll jedoch nur einmalig bestehen. Wer wiederholt die Miete schuldig bleibt, kann sich nicht darauf berufen.



