Zum Schutz bedrohter Aale wird von Anfang September 2026 bis Ende Februar 2027 ein umfassendes Aalfangverbot für die Fischerei in den deutschen Meeresgewässern der Nordsee und angrenzenden Brackgewässern verhängt. Dies gab das Bundesagrarministerium in Abstimmung mit den Küsten-Bundesländern bekannt.
Schonzeiten in Nord- und Ostsee
Für die Ostsee gilt eine EU-weit einheitliche Schonzeit vom 15. September 2026 bis 15. März 2027. Damit werden die Regelungen aus den letzten beiden Jahren fortgesetzt. Das Bundesagrarministerium betont, dass die Maßnahmen notwendig sind, um den Bestand des Europäischen Aals zu sichern.
Minister Rainer: Schonzeit sichert Wirtschaft
Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) erklärte: „Beim Aal geht es um mehr als Artenschutz – es geht um die wirtschaftliche Stabilität unserer Regionen. Deshalb ist die Schonzeit richtig und notwendig. Wir schützen damit nicht nur den Aal, sondern sichern Einkommen entlang der gesamten Wertschöpfungskette – vom Fang über die Verarbeitung bis hin zur Gastronomie.“
Der Minister wies auch auf Verbesserungsbedarf in Binnengewässern hin. Diese Aufgabe fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer im Rahmen ihrer Aalbewirtschaftungspläne. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe arbeitet an ressortübergreifenden Fragen des Aalmanagements, insbesondere an Empfehlungen für einen besseren Schutz an Wasserkraftanlagen und anderen technischen Einrichtungen.
Freizeitfischerei auf Aal verboten
Die Freizeitfischerei auf Aal bleibt nach EU-Recht in allen Meeresgewässern und angrenzenden Brackgewässern vollständig verboten. Das EU-Recht erlaubt jedoch Ausnahmen während der Hauptwanderzeit, weshalb der August 2026 in der Nordsee von der Schonzeit ausgenommen ist.
Ende 2026 wird auf EU-Ebene der Rahmen für künftige Fischereimaßnahmen zum Schutz des Aals neu festgelegt. National werden derzeit die Aalbewirtschaftungspläne der Länder überarbeitet. Der Erhaltungszustand des Europäischen Aals ist seit Jahren kritisch. Ursachen sind neben der Fischerei auch Lebensraumverlust und -verschlechterung sowie Querverbauungen wie Wehre und Staudämme in Flüssen.



