Aalfangverbot in Nord- und Ostsee zum Schutz bedrohter Aale
Aalfangverbot in Nord- und Ostsee zum Schutz

Berlin - Zum Schutz der bedrohten Aale tritt in deutschen Meeresgewässern ein umfassendes Aalfangverbot in Kraft. Vom 1. September 2026 bis zum 28. Februar 2027 ist die Fischerei auf Aal in der Nordsee und den angrenzenden Brackgewässern untersagt. Dies gab das Bundesagrarministerium in Abstimmung mit den Küstenländern bekannt.

Schonzeiten für Nord- und Ostsee festgelegt

Für die Ostsee gilt eine EU-weit einheitliche Schonzeit vom 15. September 2026 bis zum 15. März 2027. Damit werden die Regelungen der vergangenen zwei Jahre fortgesetzt. Die Maßnahmen dienen dem Schutz des Europäischen Aals, dessen Bestände seit Jahren kritisch sind.

Minister betont wirtschaftliche Bedeutung

Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) erklärte: „Beim Aal geht es um mehr als Artenschutz – es geht um die wirtschaftliche Stabilität unserer Regionen. Die Schonzeit ist richtig und notwendig. Wir schützen damit nicht nur den Aal, sondern sichern Einkommen entlang der gesamten Wertschöpfungskette – vom Fang über die Verarbeitung bis hin zur Gastronomie.“

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Rainer wies auch auf Verbesserungsbedarf in Binnengewässern hin. Die Bundesländer seien im Rahmen ihrer Aalbewirtschaftungspläne gefordert. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe arbeite an ressortübergreifenden Fragen des Aalmanagements, darunter Empfehlungen für einen besseren Schutz an Wasserkraftanlagen und anderen technischen Anlagen.

Freizeitfischerei bleibt verboten

Die Freizeitfischerei auf Aal ist nach EU-Recht in allen Meeresgewässern und angrenzenden Brackgewässern weiterhin vollständig untersagt. Das EU-Recht erlaubt jedoch Ausnahmen während der Hauptwanderzeit. In Deutschland ist der August 2026 von der Schonzeit in der Nordsee ausgenommen.

Ende 2026 wird auf EU-Ebene der Rahmen für künftige Fischereimaßnahmen zum Schutz des Aals neu festgelegt. National werden die Aalbewirtschaftungspläne der Länder derzeit überarbeitet.

Der Erhaltungszustand des Europäischen Aals ist seit Jahren kritisch. Ursachen sind neben der Fischerei auch der Verlust und die Verschlechterung von Lebensräumen sowie Querverbauungen wie Wehre und Staudämme in Flüssen.

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