Urteil in München: Google haftet für KI-Lügen
Das Landgericht München I hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass Google unmittelbar für Aussagen haften muss, die von seiner KI-Übersicht in der Suchmaschine generiert werden. Die Entscheidung vom 28. Mai 2026 wurde nun bekannt und könnte weitreichende Folgen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Suchdiensten haben.
Im konkreten Fall hatte ein Verlag gegen Google geklagt, weil in einem KI-generierten Textabschnitt fälschlicherweise behauptet wurde, der Verlag betreibe unlauteres Geschäftsgebaren. Die KI-Zusammenfassung, die Google seit dem vergangenen Jahr bei vielen Suchanfragen über den klassischen Suchergebnissen einblendet, enthielt also unwahre und ehrverletzende Aussagen. Der Verlag erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung, die Google mehrere Aussagen verbietet.
Haftungsfrage bei KI-Inhalten
Grundsätzlich sind Suchmaschinenbetreiber von der Haftung für fremde Inhalte weitgehend freigestellt. Sie müssen nicht präventiv prüfen, aber auf Beschwerden reagieren. Diese Rechtslage war in der Vergangenheit immer wieder Gegenstand von Gerichtsverfahren, etwa im Fall Bettina Wulff, die jahrelang gegen ehrverletzende Suchvorschläge vorging. Im aktuellen Fall argumentierten Googles Anwälte, das Unternehmen hafte nur als „mittelbarer Störer“ und müsse erst bei offenkundigen Rechtsverletzungen eingreifen.
Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Es stellte klar, dass es sich bei der KI-Zusammenfassung nicht um einen klassischen Suchmaschinenschnipsel handelt, der lediglich eine Vorschau auf eine verlinkte Website bietet. Vielmehr sei der KI-Text ein eigenständiger Beitrag Googles, für den das Unternehmen unmittelbar verantwortlich sei. Dies zeige sich auch daran, dass die von Google verlinkten Quellen die Vorwürfe aus der Zusammenfassung gar nicht stützten, sondern sich teils auf ganz andere Unternehmen bezogen.
Nutzer müssten KI-Ergebnisse nicht prüfen
Die Richter ließen auch das Argument nicht gelten, dass Nutzer wissen müssten, dass KI-Zusammenfassungen überprüft werden müssen. Im Urteil heißt es: „Im Übrigen müsste dies gerade auch den von der Verfügungsbeklagten vorgetragenen Nutzen der Funktion deutlich schmälern, wenn die ‚Übersicht mit KI‘ allgemein anerkannt als nicht belastbar zu behandeln wäre und jeweils sämtliche der angezeigten Verlinkungen doch eigenständig zu prüfen wären.“ Mit anderen Worten: Der Nutzen der KI-Funktion würde entwertet, wenn man ihre Ergebnisse stets hinterfragen müsste.
In zwei Punkten wurde die Klage abgewiesen, insgesamt muss Google 80 Prozent der Gerichtskosten tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Google kann Berufung einlegen. Es verdeutlicht jedoch die rechtlichen Risiken, die mit dem Einsatz von KI in Suchmaschinen verbunden sind. KI-Dienste beeinflussen zunehmend, welche Inhalte im Internet wahrgenommen werden, und die Rechtsprechung beginnt, darauf zu reagieren.
Dieses Urteil könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle haben, in denen KI-generierte Inhalte falsche Tatsachen behaupten. Es bleibt abzuwarten, ob Google seine KI-Übersicht anpassen oder zusätzliche Prüfmechanismen einführen wird. Fest steht: Die Haftungsfrage ist zentral für die Zukunft der Suchmaschine und ihrer KI-Funktionen.



