Gerichtsurteil in NRW: Abschleppkosten vorerst nicht erlaubt – Formfehler der Landesregierung
NRW: Gericht stoppt Abschleppkosten wegen Formfehler

Abschleppkosten in NRW vorläufig ausgesetzt: Gerichtsurteil wegen Formfehler

In Nordrhein-Westfalen dürfen die Behörden derzeit keine Gebühren für das Abschleppen von Fahrzeugen kassieren. Das Kölner Verwaltungsgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Rechtsgrundlage für die Kostenerhebung unwirksam sei. Wer in NRW falsch parkt, kann somit zumindest für eine gewisse Zeit günstiger davonkommen.

Zwei erfolgreiche Klagen in Köln als Auslöser

Hintergrund dieser kuriosen Entwicklung sind zwei konkrete Parkverstöße in Köln vor zwei Jahren. In einem Fall parkte ein Auto in einer Feuerwehrzufahrt, im anderen Fall wurde eine Vespa auf einem Gehweg abgestellt, über dem Baumpflegearbeiten geplant waren. Auf Anordnung des örtlichen Ordnungsamts wurden beide Fahrzeuge abgeschleppt. Die Halter erhielten daraufhin Rechnungen über 200 Euro beziehungsweise gut 300 Euro. Gegen diese Gebührenbescheide klagten die Betroffenen – und bekamen nun vor Gericht Recht.

Formfehler der Landesregierung als Kernproblem

Das Gericht hob die Gebührenbescheide der Stadt Köln auf und begründete dies mit einer fehlenden rechtlichen Grundlage. Der zentrale Grund liegt in einem Formfehler der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. Diese hatte im Jahr 2023 eine entsprechende Verordnung erlassen, jedoch zu einem Zeitpunkt, als noch eine ältere Rechtsgrundlage aus dem Polizeigesetz NRW gültig war. Die Landesregierung hätte demnach erst warten müssen, bis der Landtag die alte Kostenregelung gestrichen hatte. Dieser Verfahrensfehler macht die neue Verordnung nun unwirksam.

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Folgen und Unsicherheiten für Betroffene

Den beiden Kölner Klägern muss ihr Geld laut Urteil zurückerstattet werden. Allerdings ist unklar, ob sie es auf Dauer behalten dürfen, da vermutlich in der Berufungsinstanz beim Oberverwaltungsgericht in Münster weiterverhandelt wird. In der mündlichen Verhandlung wies der Vorsitzende Richter darauf hin, dass die Landesregierung die Chance habe, den Fehler zu korrigieren. Sollte dies geschehen, könnten sogar frühere Kostenbescheide rückwirkend eine Rechtsgrundlage erhalten – was bedeuten würde, dass Fahrzeughalter doch noch zur Kasse gebeten werden könnten.

Kommunen in der Zwickmühle

Die aktuelle Unsicherheit wirft die Frage auf, wie die Kommunen in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Wochen und Monaten verfahren sollen. Bis die Rechtslage wieder eindeutig geklärt ist, stehen sie vor einem Dilemma: Erteilen sie weiterhin neue Kostenbescheide für Abschleppungen oder verzichten sie vorerst darauf? Diese Entscheidung könnte erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die städtischen Haushalte haben und die Durchsetzung von Parkregeln vorübergehend erschweren.

Das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zeigt einmal mehr, wie wichtig präzise gesetzgeberische Verfahren sind. Für Fahrzeughalter in NRW bedeutet es eine vorübergehende Atempause, während die Politik unter Druck steht, die Rechtslage schnellstmöglich zu klären.

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