30-Jähriger nach Kämpfen im Libanon zu Haftstrafe verurteilt
Haftstrafe nach Kämpfen im Libanon

Urteil am Kammergericht Berlin

Das Kammergericht Berlin hat einen 30-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Angeklagte wurde wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen schuldig gesprochen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der deutsche Staatsbürger zwischen Dezember 2023 und April 2025 im Libanon an bewaffneten Kämpfen teilgenommen hatte. Dabei habe er mit Sturmgewehren geschossen, für Fotos und Videos mit Waffen posiert und in sozialen Netzwerken Propagandabeiträge veröffentlicht, die die Hisbollah verherrlichten.

Vorwurf der Mitgliedschaft nicht bestätigt

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte dem Mann ursprünglich auch vorgeworfen, Mitglied der Hisbollah zu sein – einer Organisation mit militant-islamistischer Ausrichtung, die die Befreiung des Libanon von westlichen Einflüssen und die Bekämpfung Israels anstrebt. Das Gericht konnte diesen Vorwurf jedoch nicht bestätigen. Die Beweisaufnahme ergab, dass es sich bei den prahlerischen Chatnachrichten, in denen der Angeklagte von einer Ausbildung durch die Miliz und Kämpfen mit „seiner Einheit“ sprach, um reines „prahlerisches Gehabe“ handelte. Damit wollte er Chatpartnerinnen und gleichgesinnte Bekannte beeindrucken.

Waffen stammten von Großfamilie

Die von dem Angeklagten verwendeten Kriegswaffen gehörten nicht der Hisbollah, sondern einer in der Bekaa-Ebene im Libanon ansässigen Großfamilie. Diese Familie sichert nach Angaben der Richter ihre Interessen und Aktivitäten durch solche Waffen ab. Der Angeklagte, dessen Familie aus dem Libanon stammt, war dort häufig zu Gast und nutzte die Waffen der Familie für seine Aktionen.

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Strafmaß unter Antrag der Staatsanwaltschaft

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, die auf fünf Jahre Haft plädiert hatte. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung zu drei Jahren Haft und die Außervollzugsetzung des Haftbefehls beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte, der am 15. April 2025 in einer Neuköllner Wohnung festgenommen wurde, befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist Mitglied einer bekannten arabischen Großfamilie und in der Vergangenheit bereits mehrfach durch Straftaten aufgefallen, wofür er bereits eine mehrjährige Haftstrafe verbüßte.

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