Die AfD streitet sich mit dem Bundestag um eine Großspende im Wert von 2,3 Millionen Euro. Das Berliner Verwaltungsgericht hat für kommenden Donnerstag, den 7. Mai, eine mündliche Verhandlung zu dem Fall angesetzt (Az. VG 2 K 410/25). Noch am selben Tag soll ein Urteil verkündet werden, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Hintergrund der Spende
In dem Verfahren geht es um Plakate, mit denen die AfD im Bundestagswahlkampf 2025 als „bürgerliche Alternative“ beworben wurde. Die Kampagne soll von einem österreichischen Spender namens Gerhard Dingler finanziert worden sein. Die Bundestagsverwaltung hegt jedoch Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Spende und vermutet eine sogenannte Strohmann-Konstellation. Dabei könnte das Geld in Wirklichkeit von einem nicht genannten Dritten stammen, der seine Identität verschleiern will.
Rechtliche Schritte der AfD
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hatte die AfD per Bescheid aufgefordert, die gemeldete Spendensumme an den Bundestag weiterzuleiten. Die Partei kam dieser Aufforderung nach und überwies das Geld, will nun aber auf juristischem Wege eine Rückzahlung erwirken. Die AfD argumentiert, dass die Spende rechtmäßig sei und tatsächlich von Dingler stamme, nicht von einem unbekannten Dritten.
Nach deutschem Recht müssen Parteispenden, die im Einzelfall höher als 35.000 Euro sind, dem Bundestag gemeldet und von diesem veröffentlicht werden. Die Summe von 2,3 Millionen Euro übersteigt diese Grenze bei Weitem, weshalb der Fall besondere Aufmerksamkeit erregt. Das Gericht muss nun klären, ob die Spende tatsächlich von Dingler kam oder ob ein Strohmann dahintersteckt. Ein Urteil könnte weitreichende Folgen für die Parteienfinanzierung und die Transparenz von Spenden haben.



