Schwerin startet mit neuen Sonntagsöffnungszeiten – trotz juristischer Unsicherheiten
In der Landeshauptstadt Schwerin ist die neue Öffnungszeitenverordnung in Kraft getreten, die erweiterte Shopping-Möglichkeiten am Sonntag bietet. Allerdings profitieren nicht alle Geschäfte von dieser Regelung, und die juristische Auseinandersetzung ist noch nicht abgeschlossen. Die Gewerkschaft Verdi hat Klage eingereicht, doch die neuen Bestimmungen werden bereits angewendet.
Welterbestatus ermöglicht flexiblere Öffnungszeiten
Grundlage für die Neuregelung ist der neu verliehene Welterbestatus Schwerins, der die Stadt in den Kreis der Kommunen aufnimmt, für die spezielle Öffnungszeiten gelten. Diese Verordnung ersetzt die bisherige Bäderregelung und erlaubt Einzelhändlern, vom 15. März bis zum 31. Oktober sowie in der Zeit um den Jahreswechsel sonntags ihre Türen zu öffnen. Die Öffnungsdauer ist auf maximal sechs Stunden zwischen 11.30 und 19 Uhr begrenzt.
An besonderen Feiertagen gelten Ausnahmen: Am Ostersonntag sind verkürzte Zeiten vorgesehen, während an Karfreitag und dem ersten Weihnachtsfeiertag der Handel komplett ruht. Der stellvertretende Oberbürgermeister Bernd Nottebaum (CDU) begrüßt die Entwicklung: „Ich freue mich, dass Urlauber und Tagesgäste damit bereits zu Ostern und während des Frühjahrs-Erwachens Mitte April nicht nur unser Weltkulturerbe und die Kulturveranstaltungen genießen können, sondern auch beim Einkaufsbummel von den flexibleren Öffnungszeiten profitieren können.“
Einschränkungen für bestimmte Branchen sorgen für Kritik
Die neue Freiheit hat jedoch klare Grenzen, die zu kontroversen Diskussionen führen. Erlaubt ist ausschließlich der Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs sowie touristisch typischer Produkte. Von der Sonntagsöffnung ausgeschlossen bleiben:
- Baumärkte
- Möbelhäuser
- Autohäuser
- Elektrofachmärkte
Diese Einschränkung hat konkrete Auswirkungen auf lokale Geschäfte. Im Schlosspark-Center muss beispielsweise der Media-Markt, der bisher zu den meistbesuchten Anlaufpunkten an den vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr zählte, künftig sonntags geschlossen bleiben. Center-Manager Klaus Banner äußert sich enttäuscht: „Der Media-Markt ist einer der größten Ausbilder und Arbeitgeber in Schwerin und wird jetzt dermaßen benachteiligt.“
Suche nach Kompromisslösungen und weitere Kritikpunkte
Das Schlosspark-Center versucht derzeit, eine Ausnahmeregelung für den Media-Markt zu erwirken. Als Alternative wird die Rückkehr zur alten Regelung mit vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr diskutiert. Banner betont: „Wir wollen ja gar nicht jeden Sonntag aufmachen.“ Aktuell sind zwei Sonntagsöffnungen mit Beteiligung des Media-Markts in diesem Jahr im Gespräch. An anderen Sonntagen plant das Center keine Öffnung, da dies nach Ansicht Banners ein negatives Signal an die Besucher senden würde.
Bereits im Vorfeld der neuen Verordnung gab es in Schwerin kontroverse Diskussionen. Viele Händler in der Innenstadt fühlten sich nicht ausreichend berücksichtigt. Zusätzlich stößt das neue Öffnungsverbot am ersten Adventssonntag auf Unverständnis, da dieser Termin bisher fest im Schweriner Einzelhandel etabliert war.
Die rechtliche Grundlage der neuen Regelung bleibt vorerst unsicher, da eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald noch keine Rechtskraft erlangt hat. Dennoch nutzen viele Einzelhändler bereits die erweiterten Öffnungszeiten – pünktlich zum Start der touristischen Saison in der Welterbestadt Schwerin.



