US-Gericht kippt 158 Jahre altes Verbot für privates Schnapsbrennen
US-Gericht kippt Verbot für privates Schnapsbrennen

Historische Entscheidung: US-Gericht kippt 158 Jahre altes Verbot für privates Schnapsbrennen

In einer bahnbrechenden Entscheidung hat ein US-Berufungsgericht am Freitag ein fast 158 Jahre altes Verbot für das private Brennen von Spirituosen für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht in New Orleans gab damit der gemeinnützigen Hobby Distillers Association und vier ihrer Mitglieder recht, die für das Recht geklagt hatten, Spirituosen zu Hause herzustellen – sei es als Hobby oder für den Eigenbedarf.

Klage wegen Apfelkuchen-Wodka führt zu historischem Urteil

Die Klage hatte ihren Ursprung in einem konkreten Fall: Ein Mitglied des Vereins wollte ein Rezept für Apfelkuchen-Wodka in die Praxis umsetzen und stieß dabei auf das uralte Verbot. Das Gericht bezeichnete das aus dem Juli 1868 stammende Gesetz als unnötiges und unzulässiges Mittel des Kongresses, seine Steuerhoheit auszuüben.

Richterin Edith Hollan Jones argumentierte in ihrer Entscheidung, dass das Verbot die Steuereinnahmen sogar verringert habe, da es das Brennen von Spirituosen von vornherein unterbinde. Sie warnte vor den Konsequenzen einer zu weitgehenden Auslegung der Bundesgewalt: „Folge man der Logik der Regierung, so könnte der Kongress praktisch jede Tätigkeit zu Hause unter Strafe stellen, die sich der Aufmerksamkeit der Steuerfahnder entziehen könnte, einschließlich Fernarbeit aus dem eigenen Büro.“

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Ein Sieg für individuelle Freiheit und Hobby-Destillateure

Das ursprüngliche Verbot aus dem Jahr 1868 sollte unter anderem die Umgehung der Alkoholsteuer verhindern. Verstöße konnten mit bis zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Dollar geahndet werden. Diese drastischen Strafen gehören nun der Vergangenheit an.

Andrew Grossman, einer der Anwälte der Kläger, kommentierte die Entscheidung begeistert: „Dies ist ein wichtiger Sieg für die individuelle Freiheit, der es den Klägern erlaubt, ihrer Leidenschaft nachzugehen, in ihren Häusern edle Getränke zu destillieren.“ Er fügte persönlich hinzu: „Ich freue mich schon darauf, ihre Erzeugnisse zu probieren.“

Die Richterin betonte in ihrer schriftlichen Begründung die verfassungsrechtliche Dimension: „Ohne ein begrenzendes Prinzip würde die Theorie der Regierung unsere Verpflichtung verletzen, die Verfassung sorgfältig zu lesen, um die Schaffung einer allgemeinen Bundesgewalt ähnlich der Polizeigewalt zu vermeiden.“

Das US-Justizministerium lehnte zunächst eine Stellungnahme zu dem historischen Urteil ab. Für die Hobby-Destillateure bedeutet die Entscheidung jedoch die Freiheit, ihrer Leidenschaft legal nachgehen zu können – ein Sieg, der weit über den einzelnen Apfelkuchen-Wodka hinausreicht und grundlegende Fragen der individuellen Freiheit und staatlichen Befugnisse berührt.

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