Ärztin aus Neubrandenburg: Keine Strafe für Corona-Maskenbefreiungen, aber Geldstrafe für Impfbescheinigung
Ärztin: Keine Strafe für Maskenbefreiungen, aber für Impfbescheinigung

Ärztin aus Neubrandenburger Umland: Anklage zu Corona-Maskenbefreiungen fallengelassen

Eine Allgemeinmedizinerin aus der Nähe von Neubrandenburg, gegen die jahrelang wegen mutmaßlich illegaler Maskenbefreiungen während der Corona-Pandemie ermittelt wurde, muss für diese Vorwürfe keine Strafe mehr befürchten. Das Amtsgericht Neubrandenburg hat die Anklage auf Antrag der Staatsanwaltschaft wieder fallengelassen, nachdem ursprünglich 35 Fälle zur Verhandlung standen.

Ärztin bestreitet Vorwürfe und verweist auf Praxisuntersuchungen

Die 66-jährige Medizinerin erklärte im Prozess entschieden, dass sie entgegen den Anschuldigungen alle Patienten – auch aus anderen Bundesländern – in ihrer Praxis gesehen und untersucht habe. Die Staatsanwaltschaft hatte der Ärztin vorgeworfen, Patienten, darunter ganze Familien, Befreiungen von der Maskenpflicht ausgestellt zu haben, ohne sie zum Teil persönlich gesehen oder gründlich untersucht zu haben.

Die Ärztin führte an, dass zur Zeit der Durchsuchung ihrer Praxis Ende 2021 eine Computerumstellung im Gange war, bei der frühere Diagnosen wie Asthma zeitweise nicht sichtbar gewesen seien. „Auch eine spätere Betriebsprüfung der Kassenärztlichen Vereinigung blieb ohne Beanstandungen“, betonte ihr Anwalt Dieter Johannes Schadewald vor Gericht.

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Staatsanwaltschaft zieht Anklage nach Rechtsgespräch zurück

Nach einem ausführlichen Rechtsgespräch zwischen den Prozessparteien nahm die Staatsanwaltschaft die Anklage wegen der Masken-Problematik vollständig zurück. Die Medizinerin äußerte sich im Verfahren auch kritisch zur Corona-Impfpolitik und erklärte, aus Überzeugung keine Corona-Impfungen angeboten zu haben.

„Meine Erfahrung ist, dass viele Probleme eher auf das Impfen zurückgehen“, sagte sie in ihrem letzten Wort. Sie verwies darauf, dass ihre Tochter früh einen Impfschaden erlitten habe und sie sich deshalb intensiv mit dem Impfsystem in Deutschland beschäftigt habe, dem sie sehr skeptisch gegenüberstehe.

Verurteilung wegen unrichtiger Masern-Impfbescheinigung

Am Ende wurde die Ärztin vom Amtsgericht Neubrandenburg nur wegen eines anderen Falles verurteilt, der während der Ermittlungen aufgefallen war. Es ging um eine Kinder-Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln, bei der sie ein „unrichtiges Gesundheitszeugnis“ ausgestellt hatte.

Die Medizinerin räumte ein, dass sie für einen dreijährigen Jungen eine Bescheinigung ausfüllte, obwohl die zweite Masern-Impfung nicht erfolgt war. Sie erklärte, eine Mutter habe darum gebeten, weil die Kita dies angefordert habe, und es sei geplant gewesen, die Impfung nachzuholen, was jedoch aufgrund einer Trennung der Eltern nicht mehr klappte.

Geldstrafe fällt geringer aus als gefordert

Richterin Scharner und die Schöffen verurteilten die Ärztin zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro, also insgesamt 3600 Euro. Damit blieben sie 1200 Euro unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. „Sie hätten das mit der Impfung damals einfach nicht eintragen dürfen“, mahnte die Richterin die erstmals vor Gericht stehende Verurteilte.

Verteidiger Schadewald plädierte angesichts des langen Zeitraums zwischen Durchsuchung und Prozess auf eine mildere Strafe. „Meine Mandantin ist damals ziemlich verunglimpft worden. Erst im Nachhinein wird nun klar, dass vieles an Maßnahmen in der Corona-Zeit überzogen war“, sagte er. Der Junge habe die Zweitimpfung später in Lübeck erhalten, und der leibliche Vater hatte die Anzeige erstattet.

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