Neue Akten enthüllen: Landrat Sternberg doch direkt in Polizei-Ermittlungen involviert
Landrat Sternberg direkt in Polizei-Ermittlungen involviert

Neue Akten werfen Fragen in Beleidigungs-Affäre auf

In dem Ermittlungsverfahren gegen einen Journalisten wegen einer möglichen Beleidigung von Landrat Stefan Sternberg (SPD) aus Ludwigslust-Parchim gibt es erhebliche Zweifel an den bisherigen Darstellungen der Kreisverwaltung. Anders als eine Stellungnahme der von ihm geleiteten Verwaltung nahegelegt hatte, war Sternberg offenbar doch direkt in das Ermittlungsverfahren involviert und hatte in der Sache direkten Kontakt zur Polizei.

Direkter Polizeikontakt des Landrats belegt

Nach Informationen unserer Redaktion rief Sternberg wenige Tage nach dem fraglichen Post direkt bei der Polizei an. Aus Auszügen der Ermittlungsakten, die unserer Redaktion vorliegen, geht hervor, dass Sternberg sich mit einer Polizistin über den Fall austauschte. Dabei teilte er der Gesprächsnotiz der Beamtin zufolge auch mit, dass sein Socialmedia-Berater weiteres Material für das Verfahren liefern könne.

Die bisherigen Angaben der Kreisverwaltung zu dem Fall erscheinen damit mindestens zweifelhaft. Die Behörde hatte unserer Redaktion zu dem Verfahren zunächst mitgeteilt, dass der Landrat mit der Anzeige gegen den Journalisten Lucas Bothmer im Prinzip nichts zu tun habe. „Weder hatte Herr Sternberg Kenntnis über die Kommunikation zwischen Ermittlungsbehörden und Kreisverwaltung, noch hat er die Zustimmung erteilt“, so die Verwaltungsantwort.

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Hintergrund des Ermittlungsverfahrens

Der Chefredakteur des Jagdmagazins „Der Überläufer“ und Geschäftsführer der in Schwäbisch Hall ansässigen Waidsicht Media GmbH hatte im Dezember 2025 in einem Facebook-Post den SPD-Verwaltungschef aus Ludwigslust-Parchim aufs Korn genommen und vom „prunksüchtigen Landrat“ geschrieben, der seinen „teuren Dienstwagen als notwendiges Fluchtfahrzeug bei drohendem Russeneinmarsch bezeichnete.“

In einer anderen Version des Posts, die ebenfalls in den Ermittlungsakten dokumentiert ist, inzwischen online aber nicht mehr zu finden ist, wählte Bothmer sogar eine noch schärfere Formulierung, nämlich, dass Sternberg über seinen Dienstwagen gesagt habe, „er brauche den, um vor den Russen zu fliehen, die ja bald in M-V einmarschieren würden.“ In diesem Zusammenhang wird ausweislich der Ermittlungsakte gegen Bothmer auch wegen Verleumdung (Paragraf 187 StGB) ermittelt.

Dienstwagendebatte als Auslöser

Bothmer hatte in seinem Post die Debatte um Sternbergs Dienstwagen aufgegriffen. Der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim hatte zuvor mit der Begründung für die Nutzung einer 489-PS-starken und rund zwei Tonnen schweren BMW-Limousine als Dienstfahrzeug bundesweit Kritik geerntet.

Demnach hielt der Landrat ein Elektroauto als Dienstwagen für nicht krisentauglich. Das Festhalten an der Luxuslimousine mit Hybridantrieb begründete Sternberg in einer länglichen Stellungnahme mit Verweis auf Szenarien eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls in Deutschland und lang anhaltende Stromausfälle. Von einem Angriff Russlands und seiner möglichen Flucht davor war in Sternbergs Ausführungen allerdings nicht explizit die Rede.

Bothmer erklärte unserer Redaktion zu seinem Post: „Die Formulierung fasst zusammen und interpretiert leicht zugespitzt, worum es bei Sternbergs Ausrede für seinen aberwitzig teuren Dienstwagen ging.“ Machtkritik sei eines der Wesensmerkmale von offenen Gesellschaften und freier Presse. Daher sei das Verfahren aus seiner Sicht „hochproblematisch“.

Ermittlungen und Zuständigkeiten

In der Verwaltung kam der Post hingegen offenbar nicht gut an. Die zuständige Staatsanwaltschaft wurde nach Angaben des Kreises „um Prüfung eines Sachverhalts gebeten“. Die Ermittler sollen prüfen, ob in dem fraglichen Facebook-Post „ehrverletzende und das Amt beschädigende Äußerungen von strafrechtlicher Relevanz getätigt wurden.“

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Zunächst war die Staatsanwaltschaft Schwerin für das Ermittlungsverfahren zuständig. Mittlerweile ist der Fall nach Niedersachsen abgegeben worden. Die vollständigen Ermittlungsakten seien Ende März an eine Staatsanwaltschaft in Niedersachsen, wo Bothmer wohnt, übermittelt worden, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Schwerin mit. Ein üblicher Vorgang, da Ermittlungsverfahren in der Regel in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft am Wohnsitz des Beschuldigten fielen.

„Der Vorgang ist bei uns eingegangen“, bestätigte der Sprecher der dortigen Staatsanwaltschaft. Die Prüfung dauere aber noch an, gegenwärtig könnten daher keine inhaltlichen Angaben zu dem Verfahren gemacht werden. Was der Sprecher aber bestätigen konnte: Geprüft wird, ob Bothmer in einem Facebook-Beitrag mit Äußerungen über Landrat Stefan Sternberg im Sinne von Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs eine „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“ begangen hat.

Kritik an Paragraf 188

Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs soll Politiker besser vor öffentlichen Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede schützen. Wer eine Beleidigung begeht, kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe erhalten. Die aktuelle Fassung gilt seit April 2021. Seinerzeit wurden gesetzliche Regeln zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität verschärft.

An der Gesetzesnorm wird aber auch immer wieder Kritik geübt. Politiker wie Jens Spahn (CDU) oder Wolfgang Kubicki (FDP) fordern die Abschaffung von Paragraf 188. Es sei der Eindruck entstanden, die „Mächtigen“ hätten sich damit ein „Sonderrecht“ geschaffen, argumentiert der CDU-Politiker. Das sei nie das Ziel gewesen. Stattdessen sei es bei der Formulierung der Norm um den Schutz von Kommunalpolitikern und Institutionen gegangen.