Italiens Höchstgericht: NS-Opfer dürfen weiter deutsche Firmen pfänden
NS-Opfer dürfen in Italien deutsche Firmen pfänden

Rom – Jahrzehnte nach den Verbrechen des Nationalsozialismus kämpfen Opfer weiterhin um Entschädigung. In diesem Zusammenhang hat Italiens höchstes Gericht eine richtungsweisende Entscheidung getroffen: Ausländische NS-Opfer dürfen weiterhin versuchen, auf Vermögenswerte Deutschlands in Italien zuzugreifen – etwa bei Unternehmen wie der Deutschen Bahn, die zu 100 Prozent dem Bund gehört. Betroffen sein könnten Grundstücke, Bankguthaben oder Betriebsstätten.

Hintergrund des Urteils

Im Mittelpunkt des aktuellen Urteils steht die Wiedergutmachung eines verbrecherischen Massakers an Zivilisten während des Zweiten Weltkriegs in Griechenland. Es geht um 28 Millionen Euro Entschädigung aus einem bisher nicht vollstreckten Urteil. Zuerst berichtete der „Spiegel“.

Das Massaker von Distomo

Im Juni 1944 überfielen SS-Schergen das Dorf Distomo, etwa 160 Kilometer von Athen entfernt. Sie töteten 218 Menschen – Frauen, Männer und sogar Kinder. Dieses Verbrechen war ein Racheakt für Partisanenaktivitäten in der Region. Seitdem kämpfen die Hinterbliebenen um Entschädigung.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Jahrzehntelanger Rechtsstreit

Dem neuen Urteil ging ein langer Rechtsstreit voraus:

  • 1997: Ein italienisches Gericht spricht den Opfern 28 Millionen Euro Entschädigung zu. Griechenlands Justizminister blockiert jedoch die Pfändungen aus Sorge um die Beziehungen zur Bundesregierung.
  • 2008: Italiens höchstes Gericht erlaubt grundsätzlich die Pfändung deutschen Staatseigentums, um solche Urteile durchzusetzen.
  • 2022: Italien stoppt Pfändungen gegen Deutschland und richtet einen Entschädigungsfonds ein – allerdings nur für Opfer in Italien mit italienischem Gerichtsurteil. Ausländische Opfer, etwa aus Griechenland, gingen leer aus. Genau das könnte sich nun ändern.

Weiterer Rechtsstreit folgt

Die Deutsche Bahn teilte auf Anfrage mit, dass es nun ins juristische Detail gehe. Das Gericht habe lediglich einen Antrag der Bahn abgelehnt, eine Zwangsvollstreckung zu stoppen. Dies bedeute nicht zwingend, dass die Pfändungen rechtsgültig seien. Es seien noch zwei weitere Einspruchsverfahren am Berufungsgericht Rom anhängig, bei denen die Bahn in erster Instanz Recht bekommen habe. Der nächste Verhandlungstermin ist für Ende 2027 angesetzt.

Ausblick

Die Entscheidung des obersten Gerichts könnte weitreichende Folgen haben. Sie betrifft nicht nur die Deutsche Bahn, sondern auch andere deutsche Unternehmen mit Vermögenswerten in Italien. Die Opferverbände begrüßen das Urteil als Schritt zur späten Gerechtigkeit, während die deutsche Seite weiterhin auf diplomatische Lösungen setzt.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration