BGH-Urteil: Kohl-Witwe erhält keine Gewinnauskunft aus Enthüllungsbuch
Kohl-Witwe scheitert mit Klage zu Gewinnauskunft

BGH weist Klage von Kohl-Witwe auf Gewinnauskunft ab

Im langjährigen Rechtsstreit um das umstrittene Enthüllungsbuch Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein neues Urteil gefällt. Die Witwe des Altbundeskanzlers Helmut Kohl, Maike Kohl-Richter, hat demnach keinen Anspruch auf Geld aus den Gewinnen des Buches. Das Gericht bestätigte jedoch, dass sie Anspruch auf ein Verbot weiterer Passagen hat, über das das Oberlandesgericht (OLG) Köln erneut verhandeln muss.

Kein Schutz für schriftliche Äußerungen als Vermögenswert

Der Vorsitzende Richter Thomas Koch erklärte in der Urteilsbegründung: „Geschriebene oder verschriftliche gesprochene Äußerungen einer Person sind nicht als vermögenswerte Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geschützt.“ Gleiches gelte für die Lebensgeschichte eines Menschen oder Details daraus. Anders wäre die Situation bei der Veröffentlichung von Tonbandaufnahmen, die einen höheren Schutz genießen.

Der Autor und Historiker Heribert Schwan, der als Ghostwriter mit Helmut Kohl an dessen Memoiren arbeitete, hatte das Buch 2014 ohne Absprache veröffentlicht. Es basiert auf nicht autorisierten Aussagen Kohls, darunter drastische Werturteile über Persönlichkeiten wie Ex-Kanzlerin Angela Merkel oder Prinzessin Diana. Das Werk entwickelte sich zu einem Bestseller und löste einen jahrelangen Rechtsstreit aus.

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Historischer Kontext und frühere Urteile

Helmut Kohl verklagte Schwan noch zu Lebzeiten, da die veröffentlichten Kommentare nie für die Öffentlichkeit bestimmt waren. Im Jahr 2017 erhielt er eine Entschädigung von einer Million Euro, die höchste in der deutschen Rechtsgeschichte. Kohl starb jedoch, bevor das Urteil rechtskräftig wurde. Seine Witwe führte den Prozess weiter, der bereits mehrfach den BGH beschäftigte, unter anderem mit Fragen zur Herausgabe von Tonbändern und Unterlassungsansprüchen.

Im aktuellen Fall hatte das OLG Köln Kohl-Richter im Jahr 2024 einen Auskunftsanspruch gegenüber Schwan, nicht aber gegenüber dem Verlag zugesprochen. Zudem wurden einige Passagen verboten, andere jedoch freigegeben. Das Berufungsurteil umfasst laut BGH 450 Seiten und zeigt die Komplexität der Auseinandersetzung.

Auswirkungen und nächste Schritte

Der BGH wies den Fall in Bezug auf das Verbot weiterer Passagen an das OLG Köln zurück, da neue Aspekte im Laufe des Streits öffentlich wurden. Damit bleibt der Rechtskonflikt teilweise offen, während die Frage der Gewinnbeteiligung endgültig geklärt ist. Die Entscheidung unterstreicht die Grenzen des Persönlichkeitsrechts bei schriftlichen Werken und setzt einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle.

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