Das Amtsgericht Neubrandenburg hat einen Finanzbeamten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, weil er verbotenerweise Steuererklärungen für andere Personen ausgefüllt hatte. Der Angeklagte wurde vom Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Tanja Krüske wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, sowie wegen Untreue schuldig gesprochen. Die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und ist noch nicht rechtskräftig.
Freispruch vom Vorwurf der Bestechlichkeit
Die ursprüngliche Anklage umfasste insgesamt 21 Fälle der Steuerhinterziehung. Der Beschuldigte soll sowohl für Bekannte als auch für ältere Bürger, die im Finanzamt vorsprachen und Fragen hatten, das Ausfüllen der Steuererklärung übernommen haben. Vom ebenfalls angeklagten Vorwurf der Bestechlichkeit wurde der Mitarbeiter des Finanzamtes, der seit Bekanntwerden der Vorwürfe krankgeschrieben ist, freigesprochen.
Die vorgeworfenen Taten ereigneten sich zwischen 2015 und 2022 im Neubrandenburger Finanzamt. Die Nebentätigkeit des 55-Jährigen fiel erst auf, als während der Corona-Zeit ein Brief mit 100 Euro als Dankeschön an der Poststelle des Finanzamtes abgegeben wurde, wie der damalige Vorgesetzte im Prozess erläuterte.
Poststelle meldete Vorfall sofort
Die Poststelle habe den Vorgang umgehend gemeldet, betonte der Ex-Chef. Es sei Mitarbeitern grundsätzlich untersagt, Steuererklärungen für Bürger auszufüllen. Die betroffene Steuerpflichtige wurde ins Amt eingeladen, erhielt das Geld zurück und führte ein Gespräch mit dem Mitarbeiter. Kurz darauf wurde ein weiteres Dankeschön in Form eines Tankgutscheins über 15 Euro für den Mitarbeiter abgegeben.
Bei Überprüfungen der betroffenen Steuererklärungen fiel in einigen Fällen auf, dass die Bürger zu wenig Steuern gezahlt hatten und Nachzahlungen leisten mussten. Die Handschrift auf den Erklärungen war stets dieselbe und stammte vom Angeklagten, so der Ex-Vorgesetzte. Daraufhin wurde die Innenrevision eingeschaltet. Seit vier Jahren habe er den Angeklagten nicht mehr gesehen, sagte der frühere Abteilungsleiter.
Interne Vorgabe: 2000 Fälle pro Jahr
Der Verurteilte war seit 2011 im Finanzamt tätig, nachdem er vom Militär in die Finanzverwaltung gewechselt war. Im Prozess bestritt er die Vorwürfe der Steuerhinterziehung und stellte seine Tätigkeit als eine Art Dienstleistung dar. Eine ehemalige Kollegin beschrieb ihn als freundlichen Kollegen. Häufig kämen ältere Bürger, oft Rentner, mit Fragen zu ihren Steuererklärungen ins Amt. Sie selbst wäre jedoch nie auf die Idee gekommen, für andere etwas einzutragen. Intern habe es die Vorgabe gegeben, dass jeder Mitarbeiter jährlich im Schnitt etwa 2000 Fälle bearbeiten müsse. Unterlagen aus dem Haus dürften Mitarbeiter wegen des Steuergeheimnisses nie mit nach Hause nehmen.
Kuschel-Konzept für mehr Bürgernähe
Im Prozess wurde auch ein internes Konzept der Finanzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns verlesen, das in jener Zeit umgesetzt werden sollte. Es zielte auf ein besseres und einfacheres Verhältnis zwischen Steuerpflichtigen und Finanzämtern ab, also mehr Bürgernähe, und trug den Spitznamen Kuschel-Konzept.
Beobachter rechnen nicht mit der Rechtskraft des Urteils. Die Staatsanwaltschaft hatte 22 Monate Haft auf Bewährung gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Für den Verurteilten steht viel auf dem Spiel, denn gegen ihn läuft zudem ein Disziplinarverfahren, das jedoch in der Regel ruht, solange das Strafverfahren nicht abgeschlossen ist.



