Corona-Verfahren eingestellt: Ärztin aus Neubrandenburg muss nur für Impf-Fehler zahlen
Corona-Verfahren eingestellt: Ärztin muss nur für Impf-Fehler zahlen

Corona-Verfahren gegen Ärztin aus Neubrandenburg eingestellt

Eine Allgemeinmedizinerin aus der Region Neubrandenburg, gegen die jahrelang wegen angeblicher illegaler Maskenbefreiungen während der Corona-Pandemie ermittelt wurde, muss für diese Vorwürfe keine Strafe mehr befürchten. Das Amtsgericht Neubrandenburg hat die Anklage auf Antrag der Staatsanwaltschaft wieder fallengelassen, nachdem sich die 66-jährige Medizinerin in 35 angeklagten Fällen erfolgreich verteidigen konnte.

Ärztin bestreitet Vorwürfe und erklärt Praxisabläufe

Die Allgemeinmedizinerin erklärte im Prozess ausführlich, dass sie entgegen den Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft alle Patienten – auch solche aus anderen Bundesländern – in ihrer Praxis persönlich gesehen und gründlich untersucht habe. Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau vorgeworfen, Patienten und ganzen Familien Befreiungen von der Maskenpflicht ausgestellt zu haben, ohne sie ausreichend zu untersuchen.

Die Medizinerin wies diese Vorwürfe entschieden zurück und führte technische Probleme als Erklärung an: Während der Durchsuchung ihrer Praxis Ende 2021 habe gerade eine Computerumstellung stattgefunden, bei der frühere Diagnosen wie Asthma und andere wichtige Eintragungen zeitweise nicht sichtbar gewesen seien. Diese technischen Probleme hätten sich erst später wieder normalisiert.

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Staatsanwaltschaft zieht Anklage nach Gespräch zurück

Nach einem ausführlichen Rechtsgespräch zwischen den beteiligten Parteien nahm die Staatsanwaltschaft die Anklage wegen der Masken-Problematik vollständig zurück. Der Anwalt der Ärztin, Dieter Johannes Schadewald, verwies vor Gericht darauf, dass auch eine spätere Betriebsprüfung der Kassenärztlichen Vereinigung ohne Beanstandungen verlaufen sei.

Die Ärztin nutzte die Gelegenheit, um ihre kritische Haltung gegenüber dem Corona-Impfprogramm zu erläutern. Sie erklärte, aus Überzeugung keine Corona-Impfungen angeboten zu haben, da ihre Tochter bereits früh einen Impfschaden erlitten habe. „Meine Erfahrung ist, dass viele Probleme eher auf das Impfen zurückgehen“, sagte sie in ihrem letzten Wort und kritisierte dabei die starke Lobby der Pharmabranche in Deutschland.

Verurteilung nur für separaten Impf-Fall

Am Ende wurde die Medizinerin vom Amtsgericht Neubrandenburg lediglich wegen eines anderen Falles verurteilt, der während der Ermittlungen aufgefallen war. Dabei ging es um eine Kinder-Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln, für die die Ärztin ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ausgestellt hatte.

Die Ärztin räumte ein, für einen dreijährigen Jungen eine Bescheinigung ausgestellt zu haben, obwohl dieser die zweite Masern-Impfung verpasst hatte. Sie erklärte, die Mutter habe die Bescheinigung benötigt, weil die Kita diese angefordert habe, und die Impfung sollte später nachgeholt werden. Durch eine Trennung der Eltern sei dies jedoch nicht mehr möglich gewesen.

Geldstrafe unter der Forderung der Staatsanwaltschaft

Richterin Scharner und die Schöffen verurteilten die Ärztin für diesen Impf-Fall zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro, also insgesamt 3600 Euro. Damit blieben sie 1200 Euro unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

„Sie hätten das mit der Impfung damals einfach nicht eintragen dürfen“, sagte die Richterin zu der erstmals vor Gericht stehenden Medizinerin. Verteidiger Schadewald hatte angesichts des langen Zeitraums zwischen Durchsuchung und Prozess auf eine mildere Strafe plädiert und betont, dass seine Mandantin während der Corona-Zeit erheblich verunglimpft worden sei.

Schadewald äußerte abschließend: „Erst im Nachhinein wird nun klar, dass vieles an Maßnahmen in der Corona-Zeit überzogen war“, und verwies damit auf die allgemeine Aufarbeitung der Pandemie-Maßnahmen.

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