Was tun, wenn Kinder zu Tätern werden? Eine schwierige Frage. Aus Opfersicht ist es unerträglich, wenn ein 13-jähriger Messerstecher, Vergewaltiger oder Mörder nicht inhaftiert wird. Viele Juristen und Psychologen halten dagegen: Gefängnis bringe wenig – 60 Prozent der Jugendlichen würden nach einer Haftstrafe rückfällig.
Trotzdem ist es richtig, das Jugendstrafrecht zu verschärfen. Es sind nicht die schrecklichen Einzeltaten, die unsere Gesellschaft verunsichern. Es ist die Masse an Alltagskriminalität. Aktuelle Zahlen der Polizei sind alarmierend. In Baden-Württemberg wird täglich gestohlen. Die Zahl der Ladendiebstähle explodiert. 12- und 13-Jährige begehen Raubüberfälle und hantieren mit Messern. Sexuelle Übergriffe sind an der Tagesordnung. Danach fällt häufig der Satz: „Mir passiert gar nichts. Ich bin unter 14!“
Interessen der Opfer sind wichtiger
Diese Zahl muss aus den Köpfen der Jugendlichen verschwinden. Wer mit 12 oder 13 Jahren eine Straftat begeht, muss wissen: Es folgt eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht! Schmerzhaft, erzieherisch und nachhaltig. Nur so lässt sich Alltagskriminalität bei Jugendlichen eindämmen. Insbesondere die Kriminalität ganzer Gruppen. Und ja, das heißt bei einem vorsätzlichen Mord: Freiheitsentzug bis zu zehn Jahren in einer Jugendhaftanstalt.
Auch, wenn Psychologen an dieser Stelle protestieren: Nach schwersten Straftaten müssen die Interessen von Opfern und Hinterbliebenen priorisiert werden – nicht die vermeintliche Reife des Täters. Es ist an der Zeit, dass die Politik handelt und das Jugendstrafrecht entsprechend anpasst. Die Gesellschaft kann nicht länger tatenlos zusehen, wie Kinder und Jugendliche mit dem Wissen um ihre Straffreiheit Straftaten begehen. Ein klares Signal ist notwendig: Wer eine Straftat begeht, wird zur Rechenschaft gezogen – unabhängig vom Alter.



