Grüne legen Gegenentwurf zu sächsischem Polizeigesetz vor
Grüne legen Gegenentwurf zu Polizeigesetz vor

Wegen erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken am Vorschlag der sächsischen Landesregierung für ein neues Polizeigesetz haben die Grünen einen eigenen Gegenentwurf in den Landtag eingebracht. Die Minderheitsregierung aus CDU und SPD überschreite teilweise die Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen, kritisierte Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, in Dresden.

Umsetzung der Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs

Der Entwurf der Grünen setzt eigenen Angaben zufolge die Vorgaben des sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom Januar 2024 aus dem Normenkontrollverfahren um, das Grüne und Linke angestrengt hatten. Zusätzlich enthält der Vorschlag zwei Schwerpunkte: eine verbesserte Rechtsgrundlage zur Abwehr von Drohnen, die es Polizisten unter anderem erlaubt, Drohnen abzuschießen, sowie ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung häuslicher Gewalt. Dieses sieht vor, dass Täter künftig nicht mehr nur zwei, sondern vier Wochen aus ihren Wohnungen verwiesen werden können.

KI-Einsatz vorerst ausgeklammert

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) wird im Grünen-Entwurf bewusst ausgeklammert. Besonders bei der Nutzung von KI für polizeiliche Prognosen bestehe aus Sicht der Grünen noch grundsätzlicher Diskussionsbedarf. „Das ist ein erheblicher Paradigmenwechsel“, betonte Lippmann. Er hege zudem Zweifel, ob alle Abgeordneten im Landtag überhaupt verstanden hätten, wie KI funktioniert.

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Der Verfassungsgerichtshof hatte 2024 eine Neuregelung des Polizeigesetzes bis zum 31. Juni 2026 vorgeschrieben. Der Gesetzesentwurf von CDU und SPD sieht unter anderem den Einsatz von KI bei der Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten vor. Zudem ist unter Richtervorbehalt die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) von verschlüsselten Messengerdiensten wie WhatsApp geplant. Auch die automatisierte Kennzeichenerkennung zur Ermittlung gestohlener Fahrzeuge ist vorgesehen.

Darüber hinaus beinhaltet der Regierungsentwurf den Einsatz umstrittener Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser) als reguläres Einsatzmittel sowie Regelungen zum Einsatz und zur Abwehr von Drohnen.

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