USB-C-Pflicht für Notebooks ab 28. April: Symbole helfen beim Sparen
USB-C-Pflicht für Notebooks ab 28. April

Ab dem 28. April 2026 tritt eine weitere Stufe der EU-weiten USB-C-Regulierung in Kraft: Alle neuen Notebooks, die in der Europäischen Union verkauft werden, müssen dann über einen USB-C-Anschluss zum Laden oder für den Netzbetrieb verfügen. Dies betrifft sowohl Windows- als auch Mac-Geräte. Die meisten Hersteller haben ihre Modelle bereits entsprechend ausgestattet, da die Vorgabe bereits seit Oktober 2022 bekannt ist.

Hintergrund der USB-C-Pflicht

Die EU-Richtlinie 2022/2380 zielt darauf ab, Ladeanschlüsse zu vereinheitlichen und Elektroschrott zu reduzieren. Bereits seit Ende 2024 müssen Smartphones, Tablets, E-Reader, Kopfhörer, tragbare Lautsprecher, Handheld-Konsolen, Digitalkameras, portable Navigationsgeräte, Funkmäuse und -tastaturen mit USB-C ausgestattet sein. Notebooks folgen nun als nächste Gerätekategorie.

Neue Symbole für Verbraucher

Ab dem Stichtag müssen Händler beim Verkauf von Notebooks spezifische Piktogramme anzeigen. Ein Symbol zeigt an, ob ein Netzteil im Lieferumfang enthalten ist – entweder ein Netzteil-Piktogramm oder ein durchgestrichenes, wenn keines beiliegt. Ein weiteres Piktogramm informiert über die benötigte Ladeleistung in Watt, angegeben als Spanne von Minimum bis Maximum. Diese Kennzeichnung ist bereits von Mobilgeräten bekannt und soll Verbrauchern eine informierte Kaufentscheidung ermöglichen.

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Mögliche Einsparungen und Kompatibilität

Dank der Symbole können Käufer prüfen, ob sie bereits ein passendes Ladegerät besitzen. Für Notebooks werden in der Regel USB-C-Netzteile mit mindestens 65 Watt benötigt. Ein schwächeres 20-Watt-Netzteil, das oft für Smartphones genutzt wird, reicht nicht aus. Auch das Kabel muss geeignet sein: Nicht jedes USB-C-Kabel unterstützt hohe Leistungen von 65 oder 100 Watt. Wer sein vorhandenes Netzteil nutzen kann, spart nicht nur Geld, sondern vermeidet auch unnötigen Elektroschrott.

Ausnahmen von der Regel

Von der USB-C-Pflicht ausgenommen sind Notebooks mit einer Leistungsaufnahme von mehr als 100 Watt, wie etwa Gaming-Laptops. Auch Geräte, die ausschließlich kabellos geladen werden – beispielsweise Smartwatches – fallen nicht unter die Regelung. Router sind ebenfalls nicht betroffen; hier können Hersteller weiterhin frei über den Ladeanschluss entscheiden.

Die EU erhofft sich durch die Harmonisierung eine deutliche Reduzierung von Elektroschrott, da weniger ungenutzte Ladegeräte im Umlauf sind. Verbraucher sollten die neuen Symbole beim Notebook-Kauf genau beachten, um von den Vorteilen zu profitieren.

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