Wie Politiker-Gehälter steigen: Drei Wege zur Erhöhung von Diäten und Bezügen
Immer wieder sorgt die Frage nach Politiker-Gehältern für Diskussionen. Die Diäten der Bundestagsabgeordneten und die Bezüge von Ministern steigen regelmäßig – mal schneller, mal langsamer. Doch wer legt eigentlich fest, wie viel Politiker verdienen? Es gibt drei verschiedene Verfahren, je nachdem, ob es um Bundestagsabgeordnete, Bundesminister oder Staatssekretäre geht.
Die Abgeordneten: Automatische Anpassung nach Lohnindex
Bei den Bundestagsabgeordneten erfolgt die Gehaltsanpassung heute nach einem festen Mechanismus. Ihre sogenannte Diät wird jährlich zum 1. Juli angepasst, und zwar nicht nach eigenem Ermessen oder durch ein Expertengremium. Maßgeblich ist der Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes, der die durchschnittliche Lohnentwicklung in Deutschland misst.
Diese Regelung steht im Paragraf 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes. Bis 2014 debattierte der Bundestag noch über jede einzelne Diätenerhöhung. Um den jährlichen Streit zu vermeiden, wurde die Ausrichtung an der allgemeinen Lohnentwicklung eingeführt. Die neue Entschädigung gilt dann ab dem 1. Juli.
Aktuell beträgt die Abgeordnetenentschädigung seit dem 1. Juli 2025 monatlich 11.833,47 Euro. Ende März 2026 wurde eine Erhöhung des Nominallohnindex um 4,2 Prozent bekanntgegeben – dieser Wert dient als Maßstab für die kommende Erhöhung im Juli.
Wichtig zu wissen: Der Mechanismus läuft nicht automatisch für immer weiter. In jeder neuen Wahlperiode muss der Bundestag innerhalb von drei Monaten nach seiner konstituierenden Sitzung einen entsprechenden Beschluss fassen, damit das Verfahren wirksam bleibt.
Die Minister: Gesetzliche Änderungen erforderlich
Bei Bundesministern gelten andere Regeln. Deren Bezüge heißen Amtsbezüge und sind im Bundesministergesetz geregelt. Dort ist festgelegt, dass das Amtsgehalt an die Besoldungsgruppe B11 anknüpft. Zusätzlich kommen bestimmte Zuschläge und Aufwandsentschädigungen hinzu.
Der entscheidende Unterschied: Wenn Minister mehr bekommen sollen, reicht keine statistische Mitteilung. In der Regel ist eine gesetzliche Änderung oder eine Anpassung des Besoldungsrechts notwendig, an das ihre Bezüge gekoppelt sind.
Die Staatssekretäre: Unterschiedliche Verfahren
Bei den Staatssekretären muss zwischen zwei Arten unterschieden werden:
- Parlamentarische Staatssekretäre: Diese politisch besetzten Ämter erhalten Amtsbezüge, die sich am Bundesministergesetz orientieren. Konkret betragen Amtsgehalt und Dienstaufwandsentschädigung 75 Prozent der entsprechenden Beträge eines Bundesministers. Steigt die gesetzliche Grundlage für die Ministerbezüge, steigen automatisch auch die Bezüge der parlamentarischen Staatssekretäre mit.
- Beamtete Staatssekretäre: Anders als ihre parlamentarischen Kollegen sind beamtete Staatssekretäre Spitzenbeamte, keine politischen Hilfsminister. Für sie gilt das Bundesbesoldungsgesetz – wie für alle anderen Bundesbeamten, Bundesrichter und Soldaten.
Fazit: Formale Regeln mit politischem Einfluss
Zusammenfassend lässt sich sagen:
- Abgeordnete haben sich ihr System selbst per Gesetz gegeben. Die jährliche Erhöhung erfolgt automatisch nach einer Statistikformel, ohne jährliche Abstimmung.
- Minister erhalten keine automatischen Erhöhungen. Änderungen laufen über Gesetzgebungsverfahren.
- Parlamentarische Staatssekretäre hängen gesetzlich an den Ministerbezügen – sie erhalten 75 Prozent der entsprechenden Beträge.
- Beamtete Staatssekretäre sind Teil des Bundesbesoldungssystems und unterliegen ebenfalls Gesetzgebungsverfahren.
Der politische Haken bleibt jedoch: Auch wenn vieles formal geregelt ist, haben Politiker natürlich Einfluss auf die Regeln, nach denen ihre Bezüge später steigen. Genau deshalb bleibt das Thema jedes Mal politisch heikel und sorgt regelmäßig für öffentliche Diskussionen.



