Bundestag lehnt Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ab: Koalition stimmt gegen Oppositionsanträge
Bundestag lehnt Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ab

Bundestag stimmt gegen Entkriminalisierung des Schwarzfahrens

Der Bundestag hat am 16. April 2026 Gesetzentwürfe zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens abgelehnt. Die Regierungskoalition aus Union und SPD sowie die AfD stimmten gemeinsam gegen Vorschläge der Grünen und Linken, die das Fahren ohne Fahrschein nicht mehr als Straftat verfolgen wollten. Diese Entscheidung markiert einen Rückschlag für Befürworter einer Reform, obwohl die SPD sich grundsätzlich offen für eine Änderung zeigt.

SPD für Reform, Union strikt dagegen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte sich erst in der Vorwoche für eine Entkriminalisierung ausgesprochen. Sie kritisierte die aktuelle Praxis von Ersatzfreiheitsstrafen für Menschen, die Strafgelder nicht zahlen können, und verwies auf die Überlastung der Justiz. Dennoch stimmte ihre Partei gegen die Oppositionsanträge, was angesichts des Widerstands der Union nicht überraschend kam. Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) hatte deutlich gemacht, dass eine Entkriminalisierung mit der Union nicht zu machen sei.

Die SPD-Fraktion betonte jedoch ihre Offenheit für eine Gesetzesänderung. SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge erklärte, man setze sich seit Längerem dafür ein, das Fahren ohne Fahrschein aus dem Strafrecht zu streichen und Ersatzfreiheitsstrafen zu beenden. Sie argumentierte, dass Paragraf 265a StGB in seiner aktuellen Form nicht mehr in ein modernes Strafrecht passe und forderte Bürokratie-Entlastung.

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Statistiken und regionale Entwicklungen

Fahren ohne Fahschnitt gilt als Erschleichen von Leistungen und ist damit eine Straftat. Laut polizeilicher Kriminalstatistik gab es 2024 mehr als 93.000 Fälle von Beförderungserschleichung, bei denen die Polizei tätig wurde. Das Statistische Bundesamt verzeichnete im selben Jahr 21.881 Verurteilungen zu Geldstrafen wegen Leistungserschleichung, wobei Schwarzfahrer nicht gesondert ausgewiesen werden.

In Bremen wird seit knapp einem Jahr kein Schwarzfahrer mehr angezeigt, was zu Diskussionen über die praktischen Folgen führt. Diese regionale Entwicklung unterstreicht die anhaltende Debatte um die Sinnhaftigkeit der strafrechtlichen Verfolgung.

Die Ablehnung der Gesetzentwürfe im Bundestag zeigt, dass die Koalition trotz innerer Differenzen in dieser Frage geschlossen auftritt. Während die SPD für Reformen plädiert, bleibt die Union hart in ihrer Ablehnung, was die politischen Gräben in der Schwarzfahrer-Debatte vertieft.

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