Die Rentenkommission der Bundesregierung hat sich auf ein weitreichendes Konzept zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung geeinigt. Kernpunkte sind eine weitere Anhebung des Rentenalters, die Einführung einer kapitalgedeckten Säule und die Abschaffung der „Rente mit 63“. Die Vorschläge sollen am Dienstag offiziell präsentiert werden.
Rentenalter steigt ab 2042 schrittweise
Ab dem Jahr 2042 soll das Rentenalter alle zehn Jahre um ein halbes Jahr angehoben werden. Dies geht aus Informationen der Deutschen Presse-Agentur hervor. Die Kommission will damit den demografischen Wandel adressieren und die Finanzierung der Rente langfristig sichern. Die genaue Zielmarke für das Rentenalter ist noch nicht festgelegt, dürfte aber über 67 Jahre hinausgehen.
Neue Kapitalrente: Beitragsgelder fließen an den Aktienmarkt
Ein Teil der Rentenbeiträge soll künftig am Aktienmarkt angelegt werden. Zunächst ist ein Beitragssatz von einem Prozent des Bruttolohns vorgesehen, der paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen wird. Dieser Satz soll auf zwei Prozent steigen. Die Erträge aus der Kapitalanlage sollen dazu dienen, das Rentenniveau langfristig zu stabilisieren. Bis die Kapitalrente wirkt, ist ein steuerfinanzierter Übergangsfaktor geplant.
Nachhaltigkeitsfaktor wird reaktiviert
Der 2023 ausgesetzte Nachhaltigkeitsfaktor soll 2032 wieder greifen. Er koppelt die jährliche Rentenanpassung an die Entwicklung der Beitragszahler, was zu moderateren Steigerungen führt. Die Kommission erwartet, dass das Rentenniveau durch die Kombination aus Nachhaltigkeitsfaktor und Kapitalrente langfristig auf 48 Prozent für Neurentner steigt. Bis 2040 könnte das Gesamtniveau (Umlage- und Kapitalsäule) auf 50 Prozent und bis 2050 auf 50 Prozent steigen.
Abschaffung der „Rente mit 63“
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente zu gehen, soll entfallen. Stattdessen soll es eine neue Regelung für Menschen mit gesundheitlichen Problemen und belastenden Berufen geben. Zudem sollen beitragsfreie Minijobs künftig nur noch für Schüler möglich sein, um Anreize für höhere Arbeitszeiten zu schaffen.
Politiker und Selbstständige zahlen ein
Künftig sollen auch Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Selbstständige und Vorstandsvorsitzende von Aktiengesellschaften in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Langfristig ist auch die Einbeziehung von Beamten vorgesehen.
Bestehende Maßnahmen bleiben unangetastet
Die bereits beschlossenen Maßnahmen wie die Mütterrente und die Sicherung des Rentenniveaus bis 2031 wurden von der Kommission nicht infrage gestellt. Gegen Altersarmut sollen Betroffene verstärkt die Grundsicherung im Alter nutzen; die Kommission unterstützt entsprechende Vorschläge einer anderen Regierungskommission.
Reformpaket der Bundesregierung
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigte sich zuversichtlich, dass die Vorschläge der Kommission eine Grundlage für die geplante Rentenreform bilden. „Wir wollen unser Land so reformieren, dass auch nachfolgende Generationen die Chance haben, in Freiheit, Frieden und Wohlstand zu leben“, so Merz. Weitere Elemente des Reformpakets betreffen den Arbeitsmarkt, die Einkommensteuer und den Bürokratieabbau.



