Rentenkommission lehnt Beamten-Rente ab, will Selbstständige einbeziehen
Rentenkommission: Keine Beamten-Rente, aber Selbstständige

Die Rentenkommission will den Kreis der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich ausweiten – Beamte sollen aber explizit nicht integriert werden. Das erfuhr das Handelsblatt aus Kreisen der Kommission. Damit widerspricht die 13-köpfige Expertengruppe vor allem dem Wunsch der SPD-Co-Vorsitzenden und Sozialministerin Bärbel Bas, die schon länger dafür plädiert, auch Beamte in die gesetzliche Rente zu überführen.

Beamtenpensionen sollen stärker an Renten angeglichen werden

Anstatt die Beamten in die gesetzliche Rente zu integrieren, empfiehlt die Kommission, die Pensionen der Beamten stärker an die Renten anzugleichen und damit zu begrenzen. Die rund 30 Empfehlungen sollen an diesem Dienstag an den Kanzler und Bas übergeben werden. Dies bildete ein Gesamtkonzept, betonten Mitglieder der Kommission. Es dürfe daher nicht passieren, dass die Koalition es als Buffet betrachte und sich einzelne Punkte herauspicke.

Kommission: Beamten-Integration wäre „optische Täuschung“

Eine Integration der Beamten in die Rentenkasse habe die Kommission nach ausführlicher Diskussion verworfen, weil dies zu großen rechtlichen Problemen und vor allem für die Länderhaushalte zu massiven finanziellen Belastungen führen würde. Denn diese müssten dann die Pensionen für ihre Beamten weiterzahlen und parallel Rentenbeiträge für die noch aktiven Beamten finanzieren. Zudem würde eine echte Einbeziehung der Beamten in die Rentenkasse den restlichen Versicherten „finanziell gar nichts bringen“. Die verbreitete Idee, dass dies die klamme gesetzliche Rente sanieren könne, sei eine „optische Täuschung“.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Stattdessen empfehlen die Experten, Bund und Länder müssten endlich damit anfangen, weniger Personal zu verbeamten und dies auf hoheitliche Aufgaben zu begrenzen. Zudem solle die Politik die vorhandenen Spielräume nutzen, um Reformen bei der Rente „wirkungsgleich“ auf die Altersversorgung der Beamten zu übertragen. Vor allem müsse das Renteneintrittsalter entsprechend den gesetzlich Versicherten je nach Entwicklung der Lebenserwartung erhöht werden. Auch sollte das Niveau der Beamtenpensionen stärker gesenkt werden, hier gebe es deutlich „Nachholbedarf“. Denn in der gesetzlichen Rente sei das Sicherungsniveau seit Anfang des Jahrtausends von rund 53 Prozent auf zuletzt 48 Prozent – und damit um rund zehn Prozent – gesunken. Bei den Beamten hingegen habe sich der vergleichbare sogenannte „Ruhegehaltshöchstsatz“ nur von 75 auf 71,25 Prozent reduziert – und damit nur „etwa halb so stark“.

Selbstständige und Abgeordnete sollen künftig einzahlen

Daneben votiert die Kommission dafür, Abgeordnete und Selbstständige künftig obligatorisch in die Rentenkasse zu integrieren. Wer ein Gewerbe neu anmeldet und nicht über eine Pflichtversicherung seines Berufsstandes versichert ist, solle damit auch beitragspflichtig werden. Selbstständige, die bereits tätig sind, aber keine obligatorische Absicherung haben, sollen ebenfalls verpflichtet werden. Dieser Gruppe soll aber eine großzügige Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt werden – also eine „Opt-out-Lösung ohne große Nachweise“. Das soll verhindern, dass Selbstständige, die bereits privat Vorsorge treffen, zusätzlich belastet werden.

Zudem soll die Regelung der Beiträge großzügig gestaltet werden und sich an der bisherigen „Handwerkerregelung“ der gesetzlichen Rente orientieren. Der Regelbeitrag soll in der Gründungsphase eines Betriebes halbiert werden. Daneben soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Beiträge am tatsächlichen Einkommen zu orientieren, wenn dafür die nötigen Nachweise erbracht werden. Unterm Strich werde die Integration der Selbstständigen und der Abgeordneten für ein Plus in der Rentenkasse sorgen. Denn durch die zusätzlichen Einzahler würden zunächst nur höhere Einnahmen erzeugt – zusätzliche Rentenansprüche hingegen entstehen erst später, erläutern Kommissionsmitglieder den Mechanismus.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration

Vorstände von Aktiengesellschaften werden rentenversicherungspflichtig

Daneben sollen künftig auch Vorstände von Aktiengesellschaften rentenversicherungspflichtig werden. Das ist bisher nicht der Fall, weil Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften sogenannte „Organe“ sind, deren Tätigkeit nicht als klassisches Beschäftigungsverhältnis gilt. Daher sind sie von der Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht befreit.

Minijobs sollen weitgehend abgeschafft werden

Minijobs möchte die Kommission künftig nur noch für Schüler und Schülerinnen erhalten und ansonsten komplett abschaffen. Aktuell können Minijobber monatlich bis zu 603 Euro verdienen. Sie sind im Prinzip steuer- und sozialabgabenfrei. Es besteht allerdings grundsätzlich eine Rentenversicherungspflicht, von der man sich aber auch befreien lassen kann (Opt-out). Damit wird der Bruttolohn zum Nettolohn. Diese Instrumente nutzen vor allem viele Frauen, die im Haushalt dazuverdienen und über ihre Männer versichert sind. Sie können auf diese Weise aber keine eigene Alterssicherung aufbauen.

Vor allem für den Handel und das Gastgewerbe haben die Minijobs große ökonomische Bedeutung. In beiden Branchen zusammen gibt es mehr als zwei Millionen dieser geringfügig Beschäftigten. Weit verbreitet sind sie zudem im Gesundheits- und Sozialwesen sowie in privaten Haushalten. Künftig soll das komplette Modell wegfallen: Natürlich wären dann kurze Arbeitszeiten mit entsprechend geringen Entgelten weiter möglich, „aber eben ohne Sonderstatus bei Versteuerung und Sozialversicherung“, heißt es aus der Kommission.

Das bringe zwar unterm Strich womöglich zunächst keine allzu großen Summen für die Rentenkasse, erläutern die Renten-Experten. Es erhöhe aber den Anreiz für die Betroffenen, über die 603-Euro-Grenze hinaus zu arbeiten und damit vor allem die Frauenerwerbsbeteiligung, argumentiert die Kommission. Aktuell arbeitet in Deutschland zwar ein großer Anteil der Frauen – allerdings im Schnitt nur wenige Stunden.

Kommission einigte sich im Konsens

Die von der Professorin Constanze Janda und dem frühen Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, geleitete Kommission bestand aus zehn Experten, die Union und SPD je zur Hälfte benannt hatten. Dazu kamen je ein Abgeordneter von CDU und CSU sowie eine Parlamentarierin der SPD. Die Entscheidung für jede der Empfehlungen sei „im Konsens“ gefallen, hieß es. Zwar hätten nicht alle Mitglieder jeder Empfehlung zugestimmt, in der Regel habe die Zustimmung aber bei mehr als 70 Prozent gelegen. Die Runde legte ihr Ergebnis auf Wunsch der Regierung eine Woche früher als geplant vor, damit der Koalition mehr Zeit bleibt, noch vor dem Sommer das geplante große Reformpaket für Einkommensteuer, Rente, Arbeitsmarkt und Bürokratie zu schnüren.