Die Pläne der Bundesregierung zur Einschränkung der Informationsfreiheit stoßen auf massive Kritik. Union und SPD hatten im Koalitionsausschuss am Donnerstag in Berlin unter Punkt 32 beschlossen, die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen mit berechtigtem Interesse zu fokussieren. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von 2006 sichert Bürgern und Medien wie dem SPIEGEL einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten, ohne dass ein Grund angegeben werden muss. Diese Regelung soll nun fallen.
Geplante Änderungen im Detail
Künftig sollen Antragsteller ihr Interesse begründen müssen. Zudem sollen Namen von Behördenmitarbeitern geschwärzt werden, um diese vor Anfeindungen zu schützen. Die Regierung prüft laut ihrem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ auch, den Kreis der Antragsberechtigten auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger zu beschränken. Die Reform wurde im „Windschatten“ der Arbeitsmarkt- und Sozialreformen beschlossen, was Kritiker besonders erzürnt.
Opposition und Verbände schlagen Alarm
Die Vizefraktionsvorsitzende der Linken, Clara Bünger, sprach von einem „Angriff auf die Pressefreiheit und auf das Recht der Öffentlichkeit, staatliches Handeln zu kontrollieren“. Die Regierung wolle sich „unangreifbar machen“. Der stellvertretende Vorsitzende der Grünenfraktion, Konstantin von Notz, sagte: „Was wir derzeit in diesem Bereich erleben, ist das genaue Gegenteil, nämlich ein krasser Rückschritt hinter mühsam erkämpfte Bürgerrechte.“ Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands, Mika Beuster, kritisierte, dass Medienunternehmen durch die Beschränkung auf natürliche Personen künftig keine IFG-Anfragen mehr stellen könnten. Geschwärzte Namen machten Verantwortlichkeiten unkenntlich. „Es ist am Deutschen Bundestag, die Informationsfreiheit am Leben zu erhalten“, so Beuster. Das IFG werde mit den Einschnitten „ein zahnloser Tiger“.
Bürokratieabbau als Vorwand?
Die Regierungsparteien begründen die Reform mit einer angeblichen Kompliziertheit des IFG. Tatsächlich ist die Antragstellung über Portale wie „Frag den Staat“ einfach, während die Bearbeitung für Behörden aufwendig ist. Der SPIEGEL berichtete bereits 2018, dass viele Beamte das Gesetz als lästige Pflicht betrachten. Die Einführung eines „berechtigten Interesses“ würde es Behörden ermöglichen, „unliebsame Fragen abzuschmettern“, warnt die Umweltschutzorganisation Greenpeace. Die geplante Staatsbürgerschaftsprüfung sei diskriminierend und widerspreche dem Ziel des Bürokratieabbaus. Selbst in den USA unter Donald Trump könne sich jede Person auf den Freedom of Information Act berufen – unabhängig von Nationalität oder Wohnort.
Schwärzungen und Gebührenerhöhung
Die Schwärzung von Namen würde Transparenz weiter untergraben. Greenpeace erinnert daran, dass schon jetzt weitgehende Schwärzungen aus Datenschutzgründen möglich sind, aber die Namen leitender Mitarbeiter zugänglich bleiben. „Selbst dieses Minimum an Transparenz würde in Zukunft entfallen“, so die Organisation. Die Koalition verweist auf eine „komplexe Bedrohungslage“ und will die Resilienz des Staates erhöhen. Konstantin von Notz kontert: „Unter dem Vorwand, sich auf neue sicherheitspolitische Bedrohungen einstellen zu müssen, sägt man grundsätzlich an den Rechtsgrundlagen staatlicher Transparenz.“ Zudem sollen die Gebühren für IFG-Anträge steigen – künftig könnten Antragsteller sämtliche Kosten tragen, was bei aufwendigen Anfragen Tausende Euro bedeuten würde.
Hintergrund der Reform
Bereits im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD eine Reform vereinbart. Die Union forderte damals eine Abschaffung in der bisherigen Form, scheiterte aber am öffentlichen Druck und Widerstand der SPD. Im Vertrag hieß es, das IFG solle „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ reformiert werden. Die nun verkündeten Pläne dürften in den kommenden Wochen für heftige Diskussionen sorgen. Unklar ist etwa, was die Formulierung bedeutet, dass künftig nur Personen das IFG nutzen können, die Auskünfte „nicht durch andere Regelungen erreichen können“. Dies könnte auch Journalisten betreffen, die zwar besondere Auskunftsrechte gegenüber Bundesbehörden haben, aber keine Herausgabe von Dokumenten verlangen können – anders als beim IFG.



