Kreistag weist AfD-Wahleinspruch zur Landratswahl in Spree-Neiße zurück
Kreistag lehnt AfD-Einspruch zur Landratswahl ab

Der Kreistag im Landkreis Spree-Neiße hat einen Wahleinspruch der AfD zur Stichwahl für den Landrat zurückgewiesen. Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich gegen den AfD-Antrag, wie aus Kreistagskreisen bekannt wurde. Damit ist die Wahl zunächst gültig. Der AfD steht nun der Weg vor das Verwaltungsgericht in Cottbus offen. Diese Möglichkeit werde diskutiert, sagte ein Sprecher des Kreisverbandes.

AfD sieht Unregelmäßigkeiten

Der AfD-Kreisverband Spree-Neiße hatte auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Stichwahl hingewiesen. Nach Angaben der Partei sei etwa die große Differenz zwischen den Zustimmungswerten der AfD-Kandidatin Christine Beyer bei der Urnenwahl und der Briefwahl auffällig. Zudem hätten aus Sicht der AfD auffällig viele Wahlberechtigte mit Wahlschein letztlich nicht gewählt.

Kreiswahlleiterin entkräftet Vorwürfe

Die Kreiswahlleiterin entgegnete, dass es sich bei den AfD-Argumenten um einen „nicht belegten Verdacht“ oder „nur Bedenken“ handele. Der Einspruchsführende müsse aber Belege für seinen Einspruch vorlegen können, die die Gültigkeit der Wahl ernsthaft infrage stellen würden. Der AfD-Kreisverband habe letztlich keine Tatsachen vorgetragen, aus denen sich „hinreichende Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung“ bei der Wahl ergeben würden.

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Wahlergebnis der Stichwahl

Der CDU-Kandidat Martin Heusler gewann bei der Wahl am 22. März mit 51,5 Prozent der Stimmen gegen die AfD-Kandidatin Christine Beyer, die auf 48,5 Prozent kam. Beyer lag bei der Auszählung lange vorn, erst die Briefwahl drehte den Trend. Heusler erhielt bei der Briefwahl 70,6 Prozent und bei der Urnenwahl 45,9 Prozent, Beyer kam bei der Briefwahl auf 29,4 Prozent und an den Urnen auf 54,1 Prozent.

Mit der Entscheidung des Kreistags ist die Wahl zunächst gültig, doch die AfD kann nun rechtliche Schritte einleiten. Der Ausgang des möglichen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht bleibt abzuwarten.

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