Ein bayerischer Unternehmer muss seiner Ex-Ehefrau ein Cabriolet herausgeben, das er ihr einst zur Hochzeit geschenkt hatte. Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied, dass das teure Fahrzeug der Frau gehört. Grundlage dafür ist der Eintrag in den Fahrzeugdokumenten, der sie als Eigentümerin ausweist (Az.: 11 UF 940/25).
Geschenkt ist geschenkt: Gericht bestätigt Eigentumsübergang
Das Paar lebte nach dem Scheitern der Ehe getrennt. Nachdem die Frau das Cabrio in eine Werkstatt gebracht hatte, nutzte der Mann die Gelegenheit, um das Auto an sich zu nehmen. Anschließend verweigerte er die Herausgabe. Die Frau zog daraufhin vor Gericht – mit Erfolg. Die Richter stellten klar: Das Cabrio war ein Hochzeitsgeschenk, und nach dem Sprichwort „Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen“ steht es der Frau zu.
Die Hintergründe des Falls
Kurz vor der Hochzeit hatte der Mann das Cabrio auf den Namen seiner Firma gekauft, zur gemeinsamen Nutzung. Nach der Trauung auf einer romantischen Insel übergab er seiner Frau die verpackten Kennzeichen. Nach der Hochzeitsreise ließ er das Eigentum offiziell auf sie umschreiben. Sie erhielt den Hauptschlüssel und schloss die Haftpflichtversicherung ab. Die Kfz-Steuer und die Benzinkosten trug jedoch weiterhin die Firma des Mannes.
Das Gericht argumentierte, dass die Umschreibung der Fahrzeugpapiere nur den Schluss zulasse, dass sich das Paar stillschweigend über den Eigentumswechsel geeinigt habe. Dass die Firma weiterhin Steuer und Sprit zahlte, ändere daran nichts. Aus dem Gebot der ehelichen Lebensgemeinschaft ergebe sich die Pflicht, einander die Nutzung von Haushaltsgegenständen zu gestatten – auch wenn einer alleiniger Eigentümer sei. Das Cabrio sei ein solcher Haushaltsgegenstand, da es zur gemeinsamen Nutzung angeschafft wurde. Mit dem Scheitern der Ehe verlor der Mann jedoch das Mitbenutzungsrecht.
Der Fall zeigt, dass Hochzeitsgeschenke auch Jahre später noch rechtliche Folgen haben können. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg ist rechtskräftig.



