Rentenkommission empfiehlt Rente erst mit 64 – auch mit Abschlägen
Rentenkommission: Rente erst mit 64 – auch mit Abschlägen

Die Rentenkommission hat in ihrem vorläufigen Bericht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, weitreichende Änderungen beim Renteneintritt vorgeschlagen. Demnach soll die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte, die mit Abschlägen verbunden ist, von 63 auf 64 Jahre angehoben werden. Diese sogenannte Rente für langjährig Versicherte unterscheidet sich von der abschlagsfreien Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren. Vielmehr handelt es sich um eine Option, die Hunderttausende nutzen: Sie gehen nach mindestens 35 Berufsjahren mit 63 in Rente und nehmen dafür dauerhaft geringere Bezüge in Kauf. Im Jahr 2025 waren über 30 Prozent der Altersrentenzugänge mit Abschlägen belegt, davon entfielen rund 18 Prozent auf die Altersrente für langjährig Versicherte zum frühestmöglichen Renteneintrittsalter mit 63 Jahren.

Begründung für die Anhebung auf 64 Jahre

Die Kommission begründet die Anhebung mit der ohnehin steigenden Regelaltersgrenze. Nach geltendem Recht steigt diese von 65 auf 67 Jahre, wodurch sich der Abstand zur vorzeitigen Rente mit Abschlägen von zwei auf vier Jahre vergrößert. „Damit erhöhen sich die Abschläge, die für den frühesten Renteneintritt anfallen“, erklären die Experten. Der erste Schritt soll eine Anhebung auf 64 Jahre sein, danach soll die Altersgrenze parallel zur Regelaltersgrenze weiter steigen. Ziel ist es, „zu vermeiden, dass Versicherte einen zu frühen Rentenbeginn zulasten der Höhe ihrer Rente wählen“, heißt es im Bericht. Dies könne zu geringen Renten und zum vermeidbaren Bezug von Grundsicherungsleistungen führen.

Gravierende Änderungen bei der Altersteilzeit

Darüber hinaus empfiehlt die Kommission einschneidende Reformen bei der Altersteilzeit. Die Altersgrenze für den Eintritt in die Altersteilzeit soll von derzeit 55 auf 58 Jahre angehoben werden. Zudem soll das sogenannte Blockmodell nicht mehr möglich sein. Beim Blockmodell arbeitet der Arbeitnehmer in der ersten Hälfte der Altersteilzeit voll, erhält aber nur einen Teil des Gehalts, während er in der zweiten Hälfte bei gleichbleibender Vergütung freigestellt wird. „Beim Blockmodell handelt es sich faktisch nicht um eine echte Teilzeitbeschäftigung, sondern eine arbeitsrechtlich ermöglichte Form der Frühverrentung, die sich zudem negativ auf die individuellen Rentenanwartschaften auswirkt“, schreiben die Experten. „Zugleich nimmt es die Arbeitgeber aus der Verantwortung, die Beschäftigungsmöglichkeiten älterer Arbeitnehmender zu verbessern und die Arbeitsbedingungen altersgerecht auszugestalten.“

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Weitere Vorschläge der Rentenkommission

Der Bericht der Rentenkommission soll am Dienstag offiziell vorgestellt werden. Bereits am Wochenende wurden wichtige Vorschläge bekannt, die breit diskutiert werden. Dazu zählt die langfristige Sicherung des Rentenniveaus durch eine neue Kapitalrente sowie die schrittweise Anhebung des Rentenalters in den nächsten Jahrzehnten. Auch die Rentenbeiträge werden weiter steigen. Wegfallen soll der frühe Renteneintritt ohne Abschläge nach 45 Beitragsjahren („Rente mit 63“). Eine beitragsfinanzierte Kapitalsäule soll in Zukunft höhere Renten für heute Jüngere ermöglichen. Zudem sollen Selbstständige und Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

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