Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat einen Haushaltsentwurf für das Jahr 2027 vorgelegt, der Ausgaben in Rekordhöhe von 555 Milliarden Euro vorsieht. Dies geht aus dem Dokument hervor, das dem SPIEGEL vorliegt. Fast 120 Milliarden Euro davon sollen durch neue Kredite finanziert werden. Das Kabinett wird am Montag über den Entwurf entscheiden.
Rekordausgaben und hohe Neuverschuldung
Der Entwurf sieht Gesamtausgaben von 555 Milliarden Euro vor, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Neuverschuldung beträgt knapp 120 Milliarden Euro und liegt damit deutlich über der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse, die nur eine strukturelle Neuverschuldung von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erlaubt. Zur Begründung verweist das Finanzministerium auf die anhaltenden Krisen, insbesondere den Krieg in der Ukraine und die Energiekrise.
Die geplanten Ausgaben verteilen sich auf verschiedene Ressorts. Größte Posten sind Soziales, Arbeit und Gesundheit mit rund 200 Milliarden Euro, gefolgt von Verteidigung mit 58 Milliarden Euro und Bildung mit 12 Milliarden Euro. Die Zinsausgaben für die Staatsschulden belaufen sich auf rund 40 Milliarden Euro.
Kritik aus der Opposition
Die Opposition kritisierte den Entwurf scharf. Der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Christian Haase, sagte dem SPIEGEL: „Die Bundesregierung legt einen Haushalt vor, der auf Pump finanziert ist und die Zukunft unserer Kinder belastet. Die Schuldenbremse wird mit Füßen getreten.“ Auch die FDP äußerte Bedenken und forderte eine Rückkehr zur Haushaltsdisziplin.
Klingbeil verteidigte den Entwurf: „Angesichts der aktuellen Herausforderungen müssen wir handlungsfähig bleiben. Die Investitionen in Sicherheit, Klimaschutz und soziale Stabilität sind notwendig, um Deutschland durch diese schwierige Zeit zu steuern.“
Hintergrund: Schuldenbremse und Ausnahmeregelung
Die Schuldenbremse erlaubt dem Bund eine strukturelle Neuverschuldung von maximal 0,35 Prozent des BIP. Für 2027 wird das BIP auf rund 4,2 Billionen Euro geschätzt, sodass die erlaubte Neuverschuldung bei etwa 14,7 Milliarden Euro läge. Die geplanten 120 Milliarden Euro übersteigen diesen Wert bei Weitem. Die Regierung beruft sich auf eine Ausnahmeregelung wegen außergewöhnlicher Notsituationen, wie sie bereits in den Jahren 2020 bis 2022 angewendet wurde.
Der Haushaltsentwurf muss nach der Kabinettsentscheidung dem Bundestag zugeleitet werden, der voraussichtlich im Herbst 2026 darüber abstimmen wird. Die endgültige Verabschiedung ist für Dezember 2026 geplant.



