Steinbrück: AfD durch Gespräche entradikalisieren
Steinbrück: AfD entradikalisieren statt verbieten

Steinbrück regt neue Strategie im Umgang mit der AfD an

Der frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat im Podcast „Ronzheimer“ eine neue Herangehensweise im Umgang mit der Alternative für Deutschland (AfD) vorgeschlagen. Der Sozialdemokrat sprach sich dafür aus, die sogenannte Brandmauer gegenüber der AfD auf absehbare Zeit aufrechtzuerhalten, regte jedoch gleichzeitig an, über Wege nachzudenken, die Partei zu entradikalisieren. Er betonte, dass es notwendig sei, eine Veränderung der AfD hin zu einer rechtskonservativen Position zu bewirken.

Konditionierte Gesprächsbereitschaft als Alternative

Steinbrück schlug vor, klare rote Linien in verschiedenen politischen Bereichen zu definieren. Solange die AfD sich nicht verlässlich auf diese Linien einlasse, sei keine Kooperation oder Duldung möglich. Er bezog sich dabei auf den Historiker Andreas Rödder, der eine „konditionierte Gesprächsbereitschaft diesseits der Brandmauer“ befürwortet hatte. Rödder hatte im vergangenen Jahr im „Stern“ erklärt, es sei einen Versuch wert, das Gespräch zu suchen, wenn die AfD rote Linien einhalte und sich klar von rechtsextremen Positionen und Figuren abgrenze.

Der ehemalige NRW-Ministerpräsident forderte, diese Überlegung weiterzuverfolgen, um zu prüfen, ob es eine Möglichkeit gebe, die AfD stärker zu entradikalisieren. Ein Verbotsverfahren gegen die AfD lehnte Steinbrück hingegen ab. Er argumentierte, dass ein Verbot die Wähler der AfD nicht verschwinden lasse, sondern sie möglicherweise kriminalisiere und von der demokratischen Mitte entferne. Zudem sei ein erfolgreiches Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sehr schwer durchzusetzen, und ein Scheitern hätte aus seiner Sicht katastrophale Folgen.

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Forderung nach Entzug des passiven Wahlrechts

Statt eines Parteiverbots sprach sich Steinbrück dafür aus, einzelnen Vertretern der AfD das passive Wahlrecht zu entziehen. Als Beispiel nannte er Björn Höcke, den Partei- und Fraktionschef der Thüringer AfD, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Steinbrück erklärte, es gebe genügend Material, um zu zeigen, dass Höcke ein Geisteskind sei, das mit den Grundlagen der Verfassung nichts zu tun habe. Das Grundgesetz sieht in Artikel 18 vor, dass bestimmte Grundrechte verwirkt werden können, wenn sie zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht werden. Auch hier wäre das Bundesverfassungsgericht zuständig.

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