Inhaftierte Deutsche in Ungarn: Maja T. schöpft nach Orbáns Niederlage Hoffnung
Der Wahlsieg von Péter Magyar in Ungarn könnte möglicherweise positive Folgen für die in Ungarn inhaftierte Deutsche Maja T. haben. Ihr Anwalt hofft, dass ein Regierungswechsel eine Rücküberstellung der non-binären Person beschleunigt. Nach der Wahlniederlage von Ministerpräsident Viktor Orbán setzt Maja T. auf eine Wende zum Besseren.
Hoffnung auf rechtliche Reformen unter neuer Regierung
In einer aus dem Gefängnis in Budapest übermittelten Nachricht äußerte Maja T. gegenüber der »taz«: »Das sollte der Zivilgesellschaft, der Bevölkerung, Luft zum Atmen geben.« Der Wahlsieger Péter Magyar hat sich der Europäischen Union als verlässlicher Partner angeboten und angekündigt, die in Orbáns 16-jähriger Regierungszeit ausgehöhlte rechtsstaatliche Ordnung wiederherzustellen. Maja T., die der linken Szene angehört, wurde im Februar zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt, weil der Richter ihre Beteiligung an Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten als erwiesen ansah. Gegen das Urteil legten beide Seiten Berufung ein.
Anwalt appelliert an deutsche Außenpolitik
Maja T.'s Anwalt Sven Richwin betonte: »Auch wenn rechtsstaatliche Reformen noch einige Zeit in Anspruch nehmen dürften, kann Maja zumindest nicht mehr als antieuropäische Projektionsfläche Orbáns dienen.« Er forderte den deutschen Außenminister Johann Wadephul (CDU) auf, die abgebrochenen Gespräche mit Ungarn über den Fall wieder aufzunehmen und eine Rücküberstellung zu beschleunigen. Das Auswärtige Amt erklärte, die rechtliche Situation habe sich nicht geändert, aber der Fall werde weiterhin hochrangig verfolgt und gegenüber der ungarischen Seite angesprochen.
Kontroverse Haltung in der deutschen Politik
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte das Urteil im Februar verteidigt und Maja T. einer linksextremistischen Gruppe zugerechnet, die andere mit Waffen angegriffen habe. Im Dezember 2023 war Maja T. in Berlin auf Betreiben ungarischer Behörden festgenommen worden, mit dem Vorwurf der Beteiligung an Angriffen auf rechtsextreme Aktivisten in Budapest im Februar 2023. Die Anklage forderte 24 Jahre Haft, doch das Urteil lautete auf acht Jahre.
Rechtliche Komplikationen bei der Auslieferung
Die Auslieferung von Maja T. im Juni 2024 nach Ungarn wurde als unzulässig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht rügte 2025 eine unzureichende Aufklärung der Haftbedingungen durch das Berliner Kammergericht. Trotz eines einstweiligen Auslieferungsverbots war Maja T. bereits an ungarische Behörden übergeben worden, bevor eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts wirksam wurde. Diese rechtlichen Verwicklungen unterstreichen die Komplexität des Falls und die Herausforderungen für eine mögliche Rücküberstellung.



