Urteil des Berufungsgerichts: Ein Jahr Haft mit Fußfessel
Das Pariser Berufungsgericht hat die Vorsitzende der rechtsextremen Partei „Rassemblement National“ (RN), Marine Le Pen, zu einer einjährigen Haftstrafe mit Fußfessel verurteilt. Zusätzlich verhängte das Gericht einen 15-monatigen Verlust des passiven Wahlrechts, während weitere 30 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Urteil erging im Rahmen eines Verfahrens um mögliche Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern des Europäischen Parlaments.
Auswirkungen auf die Präsidentschaftswahl 2027
Mit diesem Urteil wird es für Marine Le Pen erheblich erschwert, bei der französischen Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027 anzutreten. Der Verlust des passiven Wahlrechts für 15 Monate bedeutet, dass sie in dieser Zeit nicht als Kandidatin antreten darf. Die Haftstrafe mit Fußfessel könnte zudem ihre politische Glaubwürdigkeit und ihren Wahlkampf beeinträchtigen. Le Pen, die bereits mehrfach für das höchste Staatsamt kandidierte, hatte gehofft, 2027 erneut anzutreten.
Hintergrund des Verfahrens
Das Verfahren gegen Marine Le Pen und weitere RN-Mitglieder dreht sich um den Vorwurf der Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern des Europäischen Parlaments. Die Staatsanwaltschaft wirft Le Pen vor, dass sie zwischen 2004 und 2016 insgesamt vier parlamentarische Assistenten für das EU-Parlament beschäftigt habe, die jedoch in Wirklichkeit für die Partei gearbeitet hätten. Der Schaden für die EU-Kasse wird auf rund 617.000 Euro geschätzt. Le Pen bestreitet die Vorwürfe und kündigte an, in Revision zu gehen.
Reaktionen und weitere Schritte
Marine Le Pen bezeichnete das Urteil als „politisch motiviert“ und kündigte an, vor den Kassationshof zu ziehen. „Dieses Urteil ist ein Angriff auf die Demokratie und versucht, mich von der Präsidentschaftswahl auszuschließen“, erklärte sie laut dpa. Die Partei RN sprach von einer „Justizfarce“. Politische Beobachter sehen in dem Urteil jedoch einen wichtigen Schritt zur Rechtsstaatlichkeit und zur Bekämpfung von Korruption. Die endgültige Entscheidung über Le Pens Kandidatur wird nun vom Kassationshof erwartet, der das Urteil überprüfen könnte.



