Steinbrück schlägt neue AfD-Strategie vor: Entradikalisierung statt Verbotsverfahren
Steinbrück: Neue AfD-Strategie statt Verbotsverfahren

Steinbrück schlägt neue Strategie im Umgang mit der AfD vor

Der ehemalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat eine neue Herangehensweise im Umgang mit der AfD ins Spiel gebracht. Im Podcast „Ronzheimer“ von „Bild“-Vize Paul Ronzheimer sprach sich der Sozialdemokrat für eine Strategie aus, die darauf abzielt, die AfD zu entradikalisieren, anstatt ein Verbotsverfahren zu fordern.

Steinbrück betonte, dass er die sogenannte Brandmauer gegenüber der AfD „auf absehbare Zeit“ für notwendig halte. Zugleich stellte er die Frage in den Raum, wie eine „gewisse Veränderung der AfD im politischen Spektrum in Richtung auf eine rechtskonservative Position“ erreicht werden könne. Der frühere NRW-Ministerpräsident schlug vor, rote Linien auf verschiedenen politischen Gebieten zu definieren. „Solange ihr euch da nicht verlässlich drauf einlasst, solange ist definitiv keine Kooperation, keine Duldung möglich“, sagte er.

Anleihen bei Historiker Andreas Rödder

Steinbrück verwies auf Überlegungen des Historikers Andreas Rödder, der einst Vorsitzender der CDU-Grundwertekommission war. Rödder hatte für eine „konditionierte Gesprächsbereitschaft diesseits der Brandmauer“ plädiert. Es sei einen Versuch wert, das Gespräch zu suchen, wenn „die AfD rote Linien einhält und sich klar von rechtsextremen Positionen und Figuren abgrenzt“, erklärte Rödder im vergangenen Jahr dem „Stern“. Steinbrück sprach sich dafür aus, „wenigstens diese Überlegung mal weiterzuschieben, ob es darüber auch eine Möglichkeit gibt, diese AfD stärker zu entradikalisieren“.

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Klares Nein zu einem Verbotsverfahren

Ein Verbotsverfahren gegen die AfD lehnte Steinbrück entschieden ab. „Deshalb verschwinden die Wähler nicht. Und ich grenze damit automatisch auch die Wähler der AfD aus und ‚kriminalisiere‘ sie vielleicht, die ich zurückgewinnen könnte“, argumentierte er. Zudem sei es sehr schwer, ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich durchzusetzen – und ein Scheitern hätte aus seiner Sicht „katastrophale Folgen“.

Alternativ: Entzug des passiven Wahlrechts für Höcke

Stattdessen sprach sich der Sozialdemokrat dafür aus, einzelnen Vertretern der AfD das passive Wahlrecht zu entziehen – insbesondere Björn Höcke, dem Partei- und Fraktionschef der vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften Thüringer AfD. „Ich glaube, dass es genügend Material gibt, um deutlich zu machen, dass Herr Höcke ein Geisteskind ist, das mit den Grundlagen unserer Verfassung nichts zu tun hat“, sagte Steinbrück. Das Grundgesetz sieht in Artikel 18 vor, dass bestimmte Grundrechte verwirkt werden können, wenn Rechte wie die freie Meinungsäußerung „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“ werden. Wie beim Parteienverbot wäre auch hier das Bundesverfassungsgericht zuständig.

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