EU-Parlament stimmt für Prüfverfahren gegen AfD-Dachpartei ESN
EU-Parlament: Prüfverfahren gegen AfD-Partei ESN

Das Europäische Parlament hat mit deutlicher Mehrheit für ein Prüfverfahren gegen die rechtspopulistische Dachorganisation Europa der souveränen Nationen (ESN) gestimmt. Die Aufsichtsbehörde soll nun untersuchen, ob die ESN-Partei, der auch die AfD angehört, gegen die Kernwerte der Europäischen Union verstößt. 414 Abgeordnete stimmten für den Antrag, 224 dagegen, bei 18 Enthaltungen.

Millionenförderung gefährdet

Bei einem festgestellten Verstoß droht der ESN der Verlust ihres Status als europäische politische Partei. Dies hätte den Wegfall von EU-Fördermitteln zur Folge. Für das Jahr 2026 sind der ESN nach Angaben des Parlaments maximal rund zwei Millionen Euro bewilligt. Es ist laut der Aufsichtsbehörde das erste Verfahren dieser Art, das sich auf die Einhaltung von EU-Werten bezieht.

Was ist die ESN-Partei?

Die ESN wurde 2024 von der AfD mitgegründet und hat ihren Sitz in Berlin. Zu den Mitgliedern zählen unter anderem die französische Reconquête des Rechtsextremen Éric Zemmour, die polnische Partei Neue Hoffnung sowie die prorussische Partei Wasraschdane aus Bulgarien. Europäische Dachparteien wie die ESN sind unabhängig von den Fraktionen im EU-Parlament organisiert, müssen sich aber registrieren und werden von der Aufsichtsbehörde überwacht.

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Hinweise auf Verstöße

Die Aufsichtsbehörde hatte Ende Mai ein Schreiben an die EU-Institutionen übermittelt, das Hinweise auf mögliche Verstöße enthält. Sie verweist unter anderem auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur AfD, die Elemente aus dem Parteiprogramm oder Aktivitäten von Parteivertretern als mit der Menschenwürde und Religionsfreiheit unvereinbar bewertet. Zudem werden Social-Media-Beiträge von Politikern der ESN-Mitgliedsparteien genannt, die sich gegen bestimmte Menschengruppen richten. Die Behörde betont, dass das Schreiben noch kein Prüfungsergebnis darstellt.

Rechtliche Grundlagen und mögliche Konsequenzen

Europäische Parteien müssen laut EU-Regeln sicherstellen, dass sie und ihre Mitglieder bei Programm und Tätigkeiten im Einklang mit den EU-Werten stehen, darunter die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit. Stellt die Aufsichtsbehörde einen offenkundigen und schweren Verstoß fest, kann sie die Partei aus dem Register löschen. Dies würde jedoch kein Verbot der nationalen Parteien bedeuten. Die ESN könnte nach nationalem Recht weiterbestehen, verlöre aber den EU-Status und damit die Fördermittel.

Reaktion der ESN-Partei

Die ESN-Partei verabschiedete Ende Juni in Berlin eine Erklärung, in der sie ihr Bekenntnis zu Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit bekräftigte. Ihr Präsident, der bulgarische Europaabgeordnete Stanislav Stoyanov, betonte: „Europa braucht eine neue Richtung – ein Europa freier und souveräner Nationen, in dem Entscheidungen so bürgernah wie möglich getroffen werden.“ Zu den konkreten Vorwürfen will sich die Partei im Prüfverfahren äußern.

Zeitplan des Verfahrens

Die Aufsichtsbehörde teilte mit, dass eine genaue Vorhersage des Zeitrahmens nicht möglich sei. Nach Eingang des Prüfantrags informiert sie die Partei und fordert sie zu einer Stellungnahme auf, wobei grundsätzlich ein Monat für Abhilfemaßnahmen eingeräumt wird. Anschließend hat ein spezieller Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme. Erst danach kann die Behörde eine Entscheidung treffen, gegen die innerhalb von drei Monaten vom EU-Parlament und dem Rat der Mitgliedsstaaten Einspruch erhoben werden kann.

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