Die regelmäßigen Ausstellungen auf Schloss Moritzburg in Sachsen zum Kultfilm „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“ beschäftigen die Gerichte im Nachbarland Tschechien. Der Sohn von „Aschenbrödel“-Star Libuse Safrankova, Josef Abrham junior, klagt gegen die Staatliche Schlösserverwaltung Sachsens. Er sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt, weil Fotografien und Gegenstände aus dem Privat- und Berufsleben seiner verstorbenen Mutter ohne Zustimmung ausgestellt worden seien. Das geht aus Gerichtsdokumenten hervor.
Wer ist zuständig?
Zentral ist die Frage, ob tschechische Richter überhaupt in der Sache entscheiden können. Das Oberste Gericht mit Sitz in Brünn (Brno) urteilte, dass deutsche Gerichte zuständig seien, und verwies den Fall zurück an ein Prager Bezirksgericht. Daraufhin zogen die Kläger vor das tschechische Verfassungsgericht. Dieses entschied nun, dass es noch nicht für den Fall zuständig sei. Zuerst müssten alle vorherigen Instanzen ausgeschöpft werden. Eine endgültige Entscheidung steht somit noch aus.
Kultfilm zu Weihnachten
Die Schauspielerin Libuse Safrankova (1953-2021) spielte in der bekannten DEFA-Koproduktion „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“ die Hauptrolle. Mit Hilfe von drei Zaubernüssen gewinnt Aschenbrödel die Zuneigung des Prinzen (Pavel Travnicek). Der Märchenfilm ist seit langem fester Bestandteil des Weihnachtsprogramms im deutschen Fernsehen. Einer der Drehorte war das Barockschloss Moritzburg nordwestlich von Dresden. Die Ausstellungen auf dem Schloss ziehen jedes Jahr zahlreiche Besucher an und sind ein bedeutender kultureller Anziehungspunkt in der Region. Der Rechtsstreit könnte weitreichende Folgen für die Nutzung von Bildern und Requisiten verstorbener Prominenter haben.



