Die Diskussion über mögliche Gebühren bei Rettungsdienstfahrten für Patienten ist in Cottbus vorerst vom Tisch. Die Stadt und die Krankenkassen haben sich auf einen für beide Seiten tragfähigen Kompromiss bei der Finanzierung des Rettungsdienstes verständigt, wie das Gesundheitsministerium mitteilte. „Mit der erzielten Einigung werden keine Gebührenbescheide von der Stadt Cottbus an die betroffenen Patientinnen und Patienten versendet.“
Hintergrund des Streits
Fahrten von Rettungswagen und Notarzt kosten Geld – auch wenn ein Patient nicht ins Krankenhaus kommt. Im Normalfall zahlen die Landkreise und kreisfreien Städte das Geld, und die Krankenkassen erstatten die Summen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschied jedoch im Januar, dass Leerfahrten nicht von den Kassen übernommen werden müssen. Im Jahr 2025 war Märkisch-Oderland der erste Kreis, der Gebührenbescheide für Rettungsfahrten verschickte – damals ging es nicht explizit um Leerfahrten.
Kompromiss in Cottbus
In Cottbus schwelte der Streit um die Kosten für Leerfahrten von Rettungsdiensten. Nun ist vorerst eine Lösung gefunden worden. Die Stadt und die Krankenkassen einigten sich auf einen Kompromiss, der sowohl die Interessen der Patienten als auch die finanzielle Tragfähigkeit des Rettungsdienstes berücksichtigt. Damit werden keine zusätzlichen Kosten auf die Patienten zukommen. Die Einigung gilt als wichtiger Schritt, um die Versorgungssicherheit im Rettungsdienst zu gewährleisten und gleichzeitig die Bürger vor unerwarteten Gebühren zu schützen.
Die genauen Details des Kompromisses wurden nicht veröffentlicht, jedoch betonten beide Seiten, dass die Lösung nachhaltig sei und eine langfristige Finanzierung des Rettungsdienstes sichere. Die Diskussion um die Rettungsdienstfahrten ist in Cottbus damit vorerst beigelegt.



