Die Warn-App heult auf, Straßenzüge werden weiträumig abgesperrt, tausende Menschen müssen ihre Wohnungen verlassen: In vielen deutschen Städten kommt es regelmäßig zu Bombenentschärfungen. Weltkriegs-Blindgänger tauchen oft auf, wenn der Boden im Rahmen von Baustellen aufgerissen wird. Für die Anwohner bedeutet das vor allem eines: warten und vertrauen, dass alles glattläuft.
Restrisiko bei Bombenentschärfungen
Doch so kontrolliert die Einsätze auch ablaufen – ein Restrisiko bleibt. Welche Versicherung kommt also für etwaige Schäden auf, wenn bei einer Entschärfung doch etwas schiefgeht? Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt Auskunft.
Wohngebäudeversicherung bei Gebäudeschäden
Nehmen Teile des Wohngebäudes Schaden, also etwa Mauern, Dächer oder Türen, kommt die Wohngebäudeversicherung in der Regel dafür auf, teilt der GDV mit. Auch wenn Fenster durch die Druckwelle bersten, ist das ein Fall für den Wohngebäudeversicherer. Zwar könnten Anbieter Schäden, die auf Kriegsereignisse und Entschärfungen zurückgehen, von der Leistung ausnehmen. Dem GDV ist aus der Vergangenheit aber kein Fall bekannt, bei dem solche Schäden nicht reguliert worden seien.
Hausratversicherung für Inventarschäden
Richtet eine Explosion etwa Schaden am Inventar innerhalb der Wohnung an, ist die Hausratversicherung zuständig. Diese deckt Möbel, Elektrogeräte und andere persönliche Gegenstände ab.
Kaskoversicherung für Fahrzeuge
Soweit möglich sind Betroffene in einer Evakuierungszone dazu angehalten, Fahrzeuge in Sicherheit zu bringen. „Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, sind Schäden bei einer möglichen Explosion grundsätzlich über die Teilkaskoversicherung abgedeckt“, so der GDV. Autobesitzer mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung dürfen darum auf Regulierung hoffen.
Private Unfallversicherung für Personenschäden
Innerhalb der Sperrzone um den Bombenfundort werden Gebäude in der Regel evakuiert. Wird bei einer möglichen Detonation der Bombe trotzdem jemand innerhalb oder außerhalb der Evakuierungszone verletzt, zahlt die private Unfallversicherung des Geschädigten. Diese leistet bei Unfällen unabhängig von der Schuldfrage.



