Bundeskabinett berät über schärfere Regeln für Indexmieten und Kurzzeitmiete
Kabinett berät über Indexmieten und Kurzzeitmiete

Das Bundeskabinett berät an diesem Mittwoch über eine umfassende Reform, die Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Kosten bewahren und Obdachlosigkeit verhindern soll. Der Gesetzesentwurf, der noch den Bundestag passieren muss, sieht strengere Auflagen für Vermieter vor. Unter anderem sollen weniger Ausnahmen von der Mietpreisbremse gelten.

Mietpreisbremse wird verschärft

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte die 2015 eingeführte Mietpreisbremse für Neuvermietungen in begehrten Wohngebieten bis Ende 2029 verlängert. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bisher gibt es Ausnahmen für die Erstvermietung von Neubauten, umfassende Modernisierungen, ältere Verträge und Kurzzeitvermietungen. Der neue Entwurf zielt darauf ab, diese Ausnahmen einzuschränken.

Neue Obergrenze für Möblierungszuschlag

Wer eine Wohnung möbliert vermietet, soll künftig nicht nur verpflichtet werden, den monatlichen Betrag für die Nutzung der Einrichtungsgegenstände anzugeben. Vielmehr wird eine klare Obergrenze eingeführt, die auch das Alter der Möbel berücksichtigt. Für voll möblierte Wohnungen können Vermieter eine Pauschale von maximal zehn Prozent der Nettokaltmiete verlangen. Diese Regelung soll es Mietern erleichtern, zu überprüfen, ob der Vermieter die Vorgaben der Mietpreisbremse einhält.

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Indexmieten: Begrenzung bei hoher Inflation

Strengere Regeln plant die Regierung auch für Indexmietverträge. Bei diesen Verträgen orientiert sich die Steigerung der Nettokaltmiete an der Entwicklung der Verbraucherpreise. Der Entwurf sieht vor: Übersteigt die Preisindexentwicklung in einem Jahr drei Prozent, bleibt die Hälfte des darüber hinausgehenden Teils bei der Berechnung der Mieterhöhung unberücksichtigt. Diese Einschränkung gilt jedoch nur in Gebieten mit Mietpreisbremse.

Kurzzeitmiete: Maximal sechs Monate

Die Regeln für Kurzzeitmietverträge werden ebenfalls verschärft. Da solche Verträge von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, nutzen Vermieter sie oft, um höhere Mieten zu verlangen. Künftig soll die gesetzliche Höchstdauer für Kurzzeitmietverhältnisse sechs Monate betragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie auf acht Monate verlängert werden.

Schutz vor Obdachlosigkeit: Schonfristzahlungen ausgeweitet

Zum Schutz vor Obdachlosigkeit plant die Regierung eine Ausweitung der sogenannten Schonfristzahlungen. Mieter, die mit den Mietzahlungen in Verzug geraten sind, können eine ordentliche Kündigung abwenden, indem sie die Miete innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage nachzahlen. Diese Möglichkeit soll einmalig gewährt werden. Bei wiederholten Zahlungsrückständen können Mieter sich nicht darauf berufen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erhofft sich davon, dass weniger Menschen wegen verspäteter Mietzahlungen obdachlos werden.

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