Am Landgericht Göttingen ist am Mittwoch ein erschütternder Fall ohne Gerichtsverhandlung zu Ende gegangen: Muhammed A. (31), ein abgelehnter Asylbewerber aus dem Irak, wird nicht ins Gefängnis müssen, sondern dauerhaft in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Der Grund: Der Iraker leidet nach Gutachten an einer paranoiden Schizophrenie und ist zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen.
Die Tat am Bahnhof Friedland
Am 11. August 2025 wartete die 16-jährige Liana K. aus Thüringen am Bahnsteig 1 des Bahnhofs Friedland in Niedersachsen auf ihren Zug. Laut Staatsanwaltschaft wurde sie plötzlich und mit voller Wucht gestoßen, stürzte vom Bahnsteig direkt vor den herannahenden Güterzug 61977, der mit etwa 100 km/h durch den Bahnhof fuhr. Das Mädchen hatte keine Überlebenschance und starb noch am Unfallort.
DNA-Spuren am Opfer
Ermittler fanden an der Schulter des Opfers DNA-Spuren, die zweifelsfrei Muhammed A. zugeordnet werden konnten. Im Prozess, der im Februar begann, schwieg der Angeklagte zu den Vorwürfen. Stattdessen beklagte er sich mehrfach über angebliche Übergriffe von Rettungskräften und Polizisten, die ihn am Tattag fixiert und in eine psychiatrische Einrichtung gebracht hatten. Weder zeigte er Reue noch Mitgefühl für das Opfer oder dessen Familie – obwohl die Mutter des Mädchens, Alica K., mit einem Bild ihrer toten Tochter im Gerichtssaal saß.
Kein Mordprozess – weil schuldunfähig
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Mordanklage erhoben, doch ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte Muhammed A. eine paranoide Schizophrenie, die ihn zum Tatzeitpunkt unfähig machte, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und ordnete die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, da auch andere Szenarien denkbar seien – ein Argument, das das Gericht nicht überzeugte.
Behördenversagen im Vorfeld?
Der Fall wirft auch Fragen nach einem möglichen Behördenversagen auf: Muhammed A. war als Asylbewerber abgelehnt worden und saß bereits im Juli 2025 in Hannover in Untersuchungshaft. Ein Antrag auf Überstellung nach Litauen, wo er zuerst in die EU eingereist war, wurde vom Amtsgericht jedoch wegen gravierender Mängel abgelehnt. So kam der 31-Jährige wieder nach Niedersachsen – nur drei Wochen später ereignete sich die Tragödie am Bahnhof Friedland. Der niedersächsische Landtag befasst sich nun mit dem Fall.
Lianas Schicksal
Liana K. war 2022 mit ihren Eltern und zwei jüngeren Brüdern vor dem Krieg in der Ukraine geflohen. In Friedland hatte sie gerade eine Ausbildung zur Zahnarzthelferin begonnen. Ihr gewaltsamer Tod erschütterte die kleine Gemeinde und machte bundesweit Schlagzeilen. Die Mutter des Opfers forderte im Prozess eine Verurteilung wegen Mordes, doch das Gericht konnte dem nicht folgen – wegen der Schuldunfähigkeit des Täters.
Der Richter am Landgericht Göttingen verkündete am Mittwochmittag die Entscheidung: Muhammed A. wird auf unbestimmte Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Eine Entlassung ist nur möglich, wenn er nicht mehr als Gefahr für die Allgemeinheit gilt.



