Ausgebrannt und zurückgelassen: So geht es mit illegal abgestellten Fahrzeugen weiter
In den Städten Parchim und Ludwigslust im Landkreis Ludwigslust-Parchim beschäftigen verlassene und beschädigte Fahrzeuge derzeit die örtlichen Behörden. Die Fälle zeigen exemplarisch die Herausforderungen im Umgang mit illegal abgestellten Autos, die oft über längere Zeiträume im öffentlichen Raum verbleiben.
Pannenfahrzeug an der B 191 ging in Flammen auf
An der Bundesstraße 191 zwischen Parchim und Rom stand ein schwarzer Opel-Kombi direkt am Straßenrand. Das Fahrzeug war ohne Kennzeichen und mit eingeschlagenen Seitenscheiben abgestellt worden. Auf der Rückbank lagen Kindersitzkissen und Müll, während auf der Frontscheibe ein roter Aufkleber der Stadt Parchim klebte, der eine Frist zur Entfernung des Wagens setzte.
Kurz bevor Bauarbeiten in dem Abschnitt beginnen sollten, hatten Unbekannte das Auto in einer Bucht am Feldrand abgestellt. Innerhalb der zehntägigen Frist, inzwischen haben die Arbeiten begonnen, ging der Wagen an einem späten Sonnabendabend in Flammen auf. Mehrere Zeugen bemerkten das Feuer und alarmierten die Feuerwehr, die den Brand schnell löschen konnte.
Die Polizei hatte das Fahrzeug zuvor als Pannenfahrzeug eingestuft. Nach dem Brand sicherten Beamte der Kriminalpolizei Spuren und ermitteln nun wegen vorsätzlicher Brandstiftung. „So etwas passiert immer mal wieder. Vielleicht wollte der Inhaber sein Fahrzeug günstig entsorgen“, vermutet Stadtsprecher Axel Schott. Der Eigentümer des Autos sei bisher nicht ermittelbar. Falls dieser nicht festgestellt werden kann, muss die Stadt Parchim das ausgebrannte Fahrzeug entsorgen.
Silberner Ford steht seit Wochen auf Baustelle in Ludwigslust
Parallel dazu steht in Ludwigslust seit mehreren Wochen ein silberner Ford auf einem Parkplatz in der Johannes-Gillhoff-Straße. Das Auto verfügt zwar noch über Kennzeichen, allerdings wurde die TÜV-Plakette bereits entfernt. Zahlreiche Strafzettel klemmen hinter dem Scheibenwischer, ein Außenspiegel ist zerstört.
Auf einer Scheibe klebt ein roter Aufkleber vom Landkreis Ludwigslust-Parchim mit der Aufschrift: „Das Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.“ Trotz dieser Anordnung steht der Ford weiterhin an der Straße auf einer öffentlichen Parkfläche. Mittlerweile befindet sich an dieser Stelle eine Baustelle, sodass das Auto nun mitten im Baubereich steht.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen könne der Landkreis keine personenbezogenen Angaben zum Halter des Fahrzeuges machen, wie Kreissprecherin Sabrina Panknin auf Anfrage mitteilte. „Fahrzeuge müssen zum einen den verkehrsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Ferner muss eine Haftpflichtversicherung bestehen und die Kfz-Steuer gezahlt werden. Wird eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Betrieb des Fahrzeuges durch die Zulassungsbehörde untersagt und dieses im weiteren Verlauf von Amts wegen außer Betrieb gesetzt“, so die Information aus dem Fachgebiet Kfz-Zulassung beim Landkreis.
Auf Anordnung des Landkreises Ludwigslust-Parchim wurden die Kennzeichen des Fords bereits entstempelt. Ob das Auto zeitnah abgeschleppt wird, ist jedoch unklar. Zuständig dafür ist laut Landkreis das Ordnungsamt der Stadt Ludwigslust. Auf Anfrage erklärte Lars Warnke, Fachdienstleiter Bürgerservice, Ordnung und Zentrale Dienste, dass er aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben zu dem Sachverhalt machen könne. Somit bleibt abzuwarten, wie lange der silberne Ford noch in der Johannes-Gillhoff-Straße stehen bleiben wird.
Behörden stehen vor komplexen Herausforderungen
Die beiden Fälle verdeutlichen die komplexen Herausforderungen, mit denen Behörden bei illegal abgestellten Fahrzeugen konfrontiert sind:
- Ermittlung der Fahrzeughalter bei fehlenden oder entfernten Kennzeichen
- Einhaltung von Datenschutzbestimmungen bei der Weitergabe von Informationen
- Abwägung zwischen verkehrsrechtlichen Vorgaben und praktischer Umsetzung
- Finanzielle Belastung für Kommunen bei der Entsorgung nicht zuzuordnender Fahrzeuge
Während in Parchim durch den Brand ein akutes Sicherheitsrisiko entstanden ist, stellt der Ford in Ludwigslust ein langfristiges Problem dar, das die Nutzung öffentlicher Flächen beeinträchtigt. Beide Fälle zeigen, dass illegales Abstellen von Fahrzeugen nicht nur ein Ärgernis für Anwohner darstellt, sondern auch erheblichen Verwaltungsaufwand verursacht.



