Eingeschaltetes Smartphone in Prüfung führt zur sofortigen Disqualifikation
Ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen bringt klare Regeln für Prüfungssituationen – und stellt strenge Anforderungen an alle Teilnehmenden. Selbst ein ungenutztes, aber eingeschaltetes Smartphone kann demnach als Täuschungsversuch gewertet werden und zur sofortigen Disqualifikation führen.
Der konkrete Fall: Polizeistudent mit Handy in der Hosentasche
Im entschiedenen Fall hatte ein Polizeistudent entgegen der Prüfungsordnung sein Smartphone in der Hosentasche behalten, ohne es auszuschalten. Die Vorschrift verlangte ausdrücklich, dass alle elektronischen Geräte abgeschaltet und außer Reichweite abgelegt werden müssen. Weil der Prüfling während der Klausur mehrfach in Richtung seiner Tasche blickte, wurde er kontrolliert. Dabei stellte sich heraus: Sein Mobiltelefon war eingeschaltet und damit jederzeit nutzbar.
Richter sehen klare Täuschungsgefahr durch Smartphones
Die Richter betonten in ihrer Entscheidung, dass bereits die Möglichkeit zur Nutzung entscheidend sei. Moderne Smartphones bieten vielfältige Wege zum Schummeln – etwa über Internetzugang, KI-Anwendungen oder gespeicherte Informationen. Auch das auffällige Verhalten des Prüflings, der wiederholt zur Tasche sah, wertete das Gericht als Hinweis auf eine mögliche Täuschungsabsicht.
Die klare Botschaft des Urteils lautet: In Prüfungssituationen zählen nicht gute Absichten oder die tatsächliche Nutzung, sondern ausschließlich die strikte Einhaltung der vorgegebenen Regeln. Schon das Klingeln oder Vibrieren eines eingeschalteten Geräts kann im Zweifel das Aus für die gesamte Klausur bedeuten.
Konsequenzen für Prüfungsteilnehmende
Das Urteil hat weitreichende Folgen für alle, die an Prüfungen teilnehmen:
- Smartphones müssen vor Prüfungsbeginn ausgeschaltet werden
- Geräte gehören außer Reichweite – nicht in die Hosentasche
- Bereits die Möglichkeit der Nutzung kann als Täuschungsversuch gelten
- Verdächtiges Verhalten kann zusätzlich negativ gewertet werden
Die Entscheidung unterstreicht, wie ernst Prüfungsordnungen zu nehmen sind und dass Verstöße gegen die Regeln – selbst bei fehlendem Nachweis einer tatsächlichen Täuschung – schwerwiegende Konsequenzen haben können.



