Bürgergeld wird Grundsicherung: Härtere Sanktionen ab 1. Juli
Bürgergeld-Reform: Härtere Sanktionen ab 1. Juli

Bürgergeld wird zur Grundsicherung: Das ändert sich ab 1. Juli

Ab dem 1. Juli tritt die umstrittene Reform des Bürgergeldes in Kraft. Die Leistung wird nicht nur in „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umbenannt, sondern auch mit deutlich schärferen Regeln versehen. Wer sich weigert, einen Job anzunehmen oder an Fördermaßnahmen teilzunehmen, muss mit monatlichen Kürzungen von bis zu 30 Prozent oder sogar dem vollständigen Wegfall der Leistungen rechnen. Auch die Wohnkosten werden gedeckelt, und das Vermögen der Bezieher wird strenger geprüft.

Warum wird das System reformiert?

Im Bundestagswahlkampf 2025 hatte CDU-Chef Friedrich Merz angekündigt, beim Bürgergeld „zweistellige Milliardenbeträge“ einsparen zu wollen. Aktuell beziehen laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit etwa 5,2 Millionen Menschen die Leistung, darunter 3,8 Millionen Erwerbsfähige. Alleinstehende erhalten 563 Euro im Monat. Für Regelsätze sowie Wohn- und Heizkosten plant der Bund 2026 mit rund 41 Milliarden Euro, hinzu kommen rund zehn Milliarden Euro für Verwaltung und Eingliederung. Die neue Grundsicherung wird die Kosten nach Erwartung der Regierung jedoch nicht in zweistelliger Milliardenhöhe senken, sondern bestenfalls im zweistelligen Millionenbereich.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) lobte die Reform: „Das Prinzip 'Fördern und Fordern' gilt. Alle, die arbeiten können, sollen tatsächlich arbeiten. Das ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit.“ Sozialverbände kritisieren die Reform hingegen scharf, vor allem weil sie Familien mit Kindern treffe.

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Härtere Sanktionen: Was droht bei Pflichtverstößen?

Die Grundsicherung soll sofort für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden, wenn ein Arbeitsloser keine Bewerbungen schreibt oder Förderkurse ablehnt. Das entspricht rund 150 Euro weniger im Monat. Bei versäumten Jobcenter-Terminen greift nach dem zweiten Mal die 30-Prozent-Kürzung für einen Monat. Nach drei versäumten Terminen können die Zahlungen ganz eingestellt werden. Auch die Übernahme der Wohnkosten kann entfallen.

Die Behörden müssen den Betroffenen vorher die Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben – etwa durch einen Anruf oder Besuch. Psychisch Kranke sind von den Sanktionen ausgenommen. Bislang trafen Sanktionen im Schnitt nur etwa 30.000 Menschen pro Monat – ein Bruchteil der Millionen Bezieher.

Strengere Regeln für Eltern mit kleinen Kindern

Bisher galt: Für Erziehende ist eine Arbeitsaufnahme oder die Teilnahme an einem Eingliederungs- oder Sprachkurs erst ab dem dritten Geburtstag des Kindes zumutbar, sofern ein Kitaplatz zur Verfügung steht. Künftig soll diese Pflicht bereits ab einem Alter von 14 Monaten greifen. Das Sozialministerium erklärt: „Bei vorhandener Kinderbetreuungsmöglichkeit können Eltern mit Kindern im Alter von mindestens 14 Monaten von den Jobcentern im individuell zumutbaren Umfang zum Spracherwerb, zur Aus- oder Weiterbildung beziehungsweise zu einer Erwerbsarbeit verpflichtet werden.“

Vermögensfreigrenzen werden gesenkt

Die bisherige „Karenzzeit“, in der Bezieher ihr Vermögen im ersten Jahr bis zu 40.000 Euro behalten durften, wird abgeschafft. Künftig gelten niedrigere Freibeträge: Menschen bis 30 Jahre dürfen 5.000 Euro behalten, bis 40 Jahre 10.000 Euro, bis 50 Jahre 12.500 Euro und darüber 20.000 Euro. „Wer Vermögen oberhalb der Freibeträge hat, muss dieses für seinen Lebensunterhalt einsetzen“, so das Sozialministerium. Die Prüfung erfolgt bereits zu Beginn des Leistungsbezugs.

Wohnkosten werden gedeckelt

Bislang wurden die tatsächlichen Wohnkosten übernommen, sofern sie als „angemessen“ galten. Künftig werden die Kosten schon im ersten Jahr auf das Eineinhalbfache der örtlichen Angemessenheitsgrenze gedeckelt. Ein Beispiel: Ein Alleinstehender wohnt für 2.000 Euro, die örtliche Angemessenheitsgrenze liegt bei 600 Euro. Dann übernimmt das Jobcenter im ersten Jahr maximal 900 Euro, den Rest muss der Betroffene selbst zahlen. Nach einem Jahr sinkt die Übernahme auf 600 Euro.

Kommunen können zusätzlich Höchstgrenzen pro Quadratmeter festlegen. Lebt jemand auf zehn Quadratmetern, wäre eine Miete von 600 Euro nicht mehr angemessen. Bei einer Höchstmiete von 15 Euro pro Quadratmeter würden nur 150 Euro übernommen. Die Bundesregierung sieht dies als Mittel gegen Wuchermieten und Sozialmissbrauch.

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