Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat die Abschiebung des Deutschrappers 18 Karat nach Portugal endgültig bestätigt. Der in Portugal geborene Musiker war mit einer Eilbeschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vorgegangen, die nun zurückgewiesen wurde. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Hintergrund: Sechs Jahre Haft wegen Drogenhandels
Das Landgericht Dortmund hatte 18 Karat wegen mehrerer Betäubungsmitteldelikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Stadt Dortmund entzog ihm daraufhin das EU-Freizügigkeitsrecht, forderte ihn zur Ausreise auf und ordnete seine Abschiebung nach Portugal an. Der 40-Jährige sitzt derzeit wegen dieser Drogendelikte im Gefängnis.
Gericht: Zwingende Gründe der öffentlichen Ordnung
Bereits das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte in seinem Eilbeschluss vom Freitag ausgeführt, dass es „zwingende Gründe der öffentlichen Ordnung“ für die Beendigung seines Aufenthalts in Deutschland gebe. Der Rapper habe kiloweise mit Drogen gehandelt, was schwerwiegende Folgen für die Gesellschaft habe. Zudem sahen die Richter eine konkrete Wiederholungsgefahr, da sich der Kläger nicht ersichtlich aus dem Netzwerk gelöst habe, in dem er die Taten begangen habe.
Einwände des Rappers zurückgewiesen
Das Oberverwaltungsgericht ließ den Einwand von 18 Karat nicht gelten, er habe Kontakt zu seiner Familie und einem sehr jungen Kind. Dies ändere nichts an der von ihm ausgehenden Gefahr weiterer erheblicher Straftaten. Die Abschiebung ist damit rechtskräftig.
Erfolgreicher Deutschrapper mit Drogenvergangenheit
18 Karat, bürgerlich unbekannt, gilt seit seinem Debütalbum „FSK 18 Brutal“ vor zehn Jahren als feste Größe im Deutschrap und hatte seither zahlreiche Chart- und Streamingerfolge. Der Fall zeigt die harte Linie der Behörden gegenüber kriminellen EU-Bürgern, die ihr Freizügigkeitsrecht missbrauchen.



