Die Europäische Union plant, ukrainischen Wehrpflichtigen künftig den Zugang zu vorübergehendem Schutz in der EU zu erschweren. Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission zielt darauf ab, die Massenflucht wehrpflichtiger Ukrainer nach Europa zu unterbinden und die Verteidigungsfähigkeit der Ukraine zu stärken.
Vorschlag der EU-Kommission
Migrationskommissar Magnus Brunner erklärte am Freitag in Brüssel, die EU wolle die Unterstützung für die Ukraine und ihre Kriegsflüchtlinge fortsetzen, aber auch den Bedürfnissen des Landes im Abwehrkampf gegen Russland Rechnung tragen. „Die Ukraine hat uns darum gebeten“, sagte Brunner. Auch EU-Staaten mit vielen Kriegsflüchtlingen, darunter Deutschland, hätten entsprechende Forderungen gestellt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatten sich zuvor bereits in diesem Sinne positioniert.
Verlängerung der Massenzustrom-Richtlinie
Konkret schlägt die Brüsseler Behörde vor, die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie bis März 2028 zu verlängern. Dieser Rechtsrahmen gewährt ukrainischen Kriegsflüchtlingen in der EU einen besonderen Schutzstatus, der ein reguläres Asylverfahren überflüssig macht und sofortige Arbeitsaufnahme ermöglicht. Die EU hatte das System nach dem russischen Überfall auf die Ukraine im Frühjahr 2022 aktiviert. Derzeit befinden sich rund 4,4 Millionen ukrainische Kriegsflüchtlinge in der EU, mehr als eine Million davon in Deutschland. Die meisten Geflüchteten sind Frauen und Kinder.
Einschränkungen für Wehrpflichtige
Gleichzeitig will die EU verhindern, dass sich Wehrpflichtige im großen Stil nach Europa absetzen und die ukrainische Armee dadurch geschwächt wird. Betroffen sind überwiegend Männer, aber auch Frauen, die sich freiwillig zum Militärdienst verpflichtet haben. In der Ukraine sind Männer zwischen 18 und 60 Jahren wehrpflichtig, zum Kriegsdienst werden jedoch Männer ab 25 Jahren herangezogen. Für Männer zwischen 23 und 60 Jahren gilt ein Ausreiseverbot, mit Ausnahmen. Seit Ende August 2025 dürfen Männer zwischen 18 und 23 Jahren das Land verlassen, was zu einem deutlichen Anstieg junger ukrainischer Männer in Deutschland und anderen EU-Staaten geführt hat.
Umsetzung und Bestandsschutz
Der Vorschlag der EU-Kommission muss nun von den Mitgliedstaaten beraten werden. Neue Regeln treten erst in Kraft, wenn sich die Staaten auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt haben und der Rechtstext im Amtsblatt veröffentlicht ist. Die Kommission betont, dass sich für Ukrainer, die sich bereits legal in der EU aufhalten, nichts ändern werde. Ein ukrainischer Mann, der jetzt 22 Jahre alt ist und bald 23 wird, solle nicht abgeschoben werden. Auch Personen, die eigentlich wehrpflichtig wären und sich bereits in Europa befinden, behalten ihren Schutzstatus. Die Änderungen betreffen nur künftige Einreisen. Kommissar Brunner stellte klar, dass ukrainische Wehrpflichtige weiterhin Asyl in der EU beantragen können.



