Urteilsverkündung im Mordprozess gegen Palliativarzt
Das Landgericht Berlin wird am Mittwoch um 13.00 Uhr sein Urteil im Mordprozess gegen einen 41-jährigen Palliativarzt verkünden. Der deutsche Arzt steht im Verdacht, bei Hausbesuchen 15 schwer kranke Menschen getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat nach fast einjähriger Verhandlung die Höchststrafe gefordert.
Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafe
Ankläger Philipp Meyhöfer beantragte neben lebenslanger Haft für Mord in 15 Fällen die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie die Anordnung von Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe. Zudem forderte er ein lebenslanges Berufsverbot. Nach Überzeugung des Staatsanwalts verabreichte der Arzt von September 2021 bis Juli 2024 zwölf Frauen und drei Männern jeweils ein tödliches Gemisch verschiedener Medikamente. Mehrmals habe er Feuer gelegt, um Spuren zu vertuschen. Das jüngste Opfer war 25 Jahre alt, das älteste 94. Alle waren schwerstkrank, ihr Tod stand aber nicht unmittelbar bevor.
Überraschendes Geständnis des Angeklagten
Der Arzt hatte nach monatelangem Schweigen am 25. Juni überraschend ein Geständnis abgelegt. Er gab zu, zwölf schwer kranke Patientinnen und Patienten bei Hausbesuchen getötet zu haben. In seiner Erklärung hieß es, er habe sich eingeredet, das Richtige zu tun und Patienten „Leid und Siechtum“ zu ersparen. Zum Abschluss des Prozesses entschuldigte er sich erneut bei den Hinterbliebenen.
Verteidigung fordert milderes Urteil
Die Verteidiger des Arztes beantragten, weder die besondere Schwere der Schuld festzustellen noch Sicherungsverwahrung anzuordnen. Sie argumentierten, der Arzt habe nicht aus niederen Beweggründen gehandelt, sondern in der Vorstellung gelebt, Leid zu lindern. Ein Hang zum Töten sei nicht belegt.



