Palliativarzt Johannes M. laut Gutachten voll schuldfähig – gesteht zwölf Morde
Palliativarzt laut Gutachten voll schuldfähig – gesteht zwölf Morde

Der angeklagte Palliativarzt Johannes M. ist nach einem psychiatrischen Gutachten voll schuldfähig. Die Gutachterin erklärte: „Es lässt sich keine Störung feststellen, die die Frage der Schuldfähigkeit aus psychiatrischer Sicht diskutieren ließe.“ Konflikte wie Selbstunsicherheit seien bei dem 41-Jährigen vorhanden, aber nicht im Sinne der Paragrafen zur Schuldunfähigkeit. Schwieriger sei eine langfristige Prognose.

Hintergrund der Taten

Johannes M. soll zwischen September 2021 und Juli 2024 mindestens 15 Patienten ermordet haben – zwölf Frauen und drei Männer im Alter von 25 bis 94 Jahren. Parallel zum Prozess laufen Ermittlungen zu 76 weiteren Fällen. Der promovierte Mediziner könnte für eine der größten Mordserien der deutschen Nachkriegsgeschichte verantwortlich sein. Er wurde Anfang August 2024 verhaftet und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Geständnis am 54. Verhandlungstag

Überraschend hatte M. am 54. Verhandlungstag sein Schweigen gebrochen und zwölf der ihm vorgeworfenen Taten gestanden. „Ich bin erst jetzt in der Lage, mein Handeln zu erklären“, sagte der Angeklagte. Er habe Menschen getötet, sich dabei eingeredet, „das Richtige zu tun“ und Patienten „Leid und Siechtum“ zu ersparen. Er habe eigenmächtig gehandelt. „Nach jeder Tötung dachte ich: Das muss aufhören.“

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Viele Fragen bleiben offen. Wann er erstmals tötete und was bei den Taten in seinem Kopf vorging, dazu schwieg der Angeklagte. M. ließ sich auf eine Begutachtung durch die Psychiaterin Dagny Luther nicht ein. Die Gutachterin stellte fest: „Eine psychiatrisch relevante Erkrankung ist nicht festzustellen.“

Persönlichkeit des Angeklagten

Im Beruflichen sei M. als sehr engagierter Arzt beschrieben worden – „sehr kollegial, nicht überheblich“. Er definiere sich „ausgesprochen über seinen Beruf“. Eine ehemalige Kollegin sagte: „So nett und lieb, das war eine so glatte Oberfläche, da hat man nichts drunter erkannt.“

Leitthema des Angeklagten sei seit seiner Kindheit die Selbstunsicherheit. Möglicherweise habe er als ängstlicher Mensch die Taten begangen, um ein Machtgefühl zu bekommen. „Durch den Beruf ist es ihm möglich geworden“, so die Psychiaterin.

Gefährlichkeitsprognose

Wie es mit einer Gefährlichkeit in vielleicht 15 Jahren aussieht, könne schwer gesagt werden. „Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Gefahr noch nicht gebannt“, erklärte die Gutachterin. Die Plädoyers werden am Donnerstag erwartet.

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