Die Linke-Fraktion im Bundestag hat am Freitag vor dem Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen das geplante neue Heizgesetz eingereicht. Ziel ist es, eine Abstimmung über das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz noch vor der Sommerpause zu verhindern, solange zentrale Informationen zur Klimawirkung fehlen.
Fehlende Informationen zur Klimawirkung
Mit dem neuen Gesetz solle ein „CO2-Kredit zulasten künftiger Gesetzgeber“ aufgenommen werden – allerdings in unbekannter Höhe und mit unbekannten Konditionen, sagte der Rechtsanwalt Johannes Franke. Das sei unzulässig und verletze die Informationsrechte der Abgeordneten und des Deutschen Bundestages. Die Daten müssten zwingend noch vor Abschluss des parlamentarischen Verfahrens vorliegen.
Kritik an der Eilverfahrens-Taktik
Violetta Bock, klimapolitische Sprecherin der Fraktion, erklärte in Berlin, die Klage solle verhindern, dass das Gesetz im Eilverfahren durchgepeitscht werde. Auch viele Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz. Erwartet werden deswegen auch Klagen gegen das Gesetz, wenn es beschlossen wurde.
Hintergrund: Früherer Stopp des Heizungsgesetzes
Im Sommer 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht kurz vor dem geplanten Parlamentsbeschluss zum damaligen Heizungsgesetz das Vorhaben vorerst gestoppt. Geklagt hatte der damalige CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann. Die umstrittenen Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes wurden dann nach der Sommerpause vom Bundestag beschlossen.
Das neue Heizgesetz, das Gebäudemodernisierungsgesetz, könnte in der kommenden Woche vom Bundestag beschlossen werden. Verhandlungen der Koalitionsfraktionen sind aber noch nicht abgeschlossen. Die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen.



