Seit dem 1. Juli 2026 ist der sogenannte Punktehandel in Deutschland endgültig illegal. Eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes stellt die bisher gängige Praxis unter Strafe, bei der Verkehrssünder über dubiose Internetportale Dritte suchten, die bereit waren, die Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg auf sich zu nehmen. Bei einem Verstoß droht nun ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro, wie der ADAC mitteilte.
Jahrelange Gesetzeslücke geschlossen
Die Praxis war lange bekannt, jedoch nicht eindeutig verboten. Autofahrer, denen Verkehrsverstöße angelastet wurden, konnten über spezialisierte Internetanbieter einen Dritten finden – meist eine Person gleichen Geschlechts und ähnlichen Alters –, die gegenüber der Behörde behauptete, selbst gefahren zu sein. Auf diese Weise wurden die Punkte auf den Strohmann übertragen, während der eigentliche Sünder straffrei blieb. Konsequenzen mussten die Händler bislang nicht fürchten. Der neue Paragraf im Straßenverkehrsgesetz verbietet nun ausdrücklich, eine Behörde über die Beteiligten bei einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr zu täuschen.
Forderung des Verkehrsgerichtstags
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar, ein einflussreiches Gremium von Verkehrsrechtsexperten, hatte bereits 2024 eine entsprechende Änderung gefordert. Die Praxis untergrabe die Funktion des Fahreignungsregisters, wegen Verkehrsverstößen auffällige Kraftfahrer „von der Teilnahme am Straßenverkehr ausschließen zu können“. Laut ADAC haben die meisten bekannten Punktehändler ihren Dienst seit dem 1. Juli eingestellt. Einer der Anbieter schreibt auf seiner Website, man habe das Angebot „aus rechtlichen Gründen“ beendet.
ADAC begrüßt die Neuregelung
In einer Stellungnahme begrüßte der ADAC die Schließung der Gesetzeslücke. Dies stärke „die Glaubwürdigkeit des Systems aus Punkten, Fahrverboten und Bußgeldern“ und leiste somit „einen wichtigen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit“. Je nach Vergehen bekommen Autofahrer in Flensburg einen bis drei Punkte. Wer vier bis fünf Punkte auf dem Konto hat, wird ermahnt. Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.



