Anwalt Kinderpornografie Bielefeld: Dr. Jonas Hennig über Verteidigung und Menschen hinter den Akten
Anwalt Kinderpornografie Bielefeld: Dr. Hennig im Interview

Dr. Jonas Hennig, Fachanwalt für Strafrecht und Spezialist im Sexualstrafrecht, leitet die Kanzlei HT Strafverteidiger in Bielefeld. Gemeinsam mit seiner Kollegin Franziska Mayer, ebenfalls Fachanwältin für Strafrecht, bildet er Kollegen als Fachanwaltsausbilder aus. Das Magazin FOCUS führt ihn als TOP-Anwalt für Strafrecht. Die Kanzlei betreut Mandanten bundesweit mit einem ausschließlich im Strafrecht tätigen Team, mit Schwerpunkt auf Vorwürfen der Kinder- und Jugendpornografie. Neben juristischer Arbeit steht die persönliche Begleitung in existenziellen Lebenslagen im Mittelpunkt.

„Die meisten Mandanten trifft es aus heiterem Himmel“

Im Gespräch mit der Redaktion schildert Dr. Hennig seine Erfahrungen: „Für die allermeisten ist es ein regelrechter Erdrutsch. Sehr häufig steht morgens um sechs Uhr die Polizei vor der Tür. Innerhalb weniger Stunden werden Rechner, Smartphones, Tablets und Datenträger mitgenommen. Nachbarn beobachten das Geschehen, Familienangehörige werden unmittelbar mit dem Vorwurf konfrontiert, und der berufliche Boden beginnt zu wanken.“ Auffällig sei, dass fast alle Mandanten in diesem Deliktsfeld bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten seien. Sie führten ein bürgerliches, unauffälliges Leben. „Wer hinter das gleiche Aktenrubrum schaut, findet sehr unterschiedliche Biografien. Ein vorschnelles Urteil wird der Wirklichkeit nicht gerecht. Genau deshalb braucht es eine Verteidigung, die genau hinschaut.“

„Nicht jeder Beschuldigte ist auch Täter“

Auf die Frage nach den verschiedenen Gruppen von Beschuldigten erläutert Dr. Hennig: „Die öffentliche Debatte stellt Beschuldigte häufig pauschal als pädophil dar. Unsere Erfahrung und wissenschaftliche Untersuchungen zeichnen ein anderes Bild.“ Eine erste Gruppe bilde Menschen, die unschuldig in ein Verfahren geraten. Eine zweite, große Gruppe bestehe aus Personen, die über Jahre einen exzessiven, zunächst legalen Pornografiekonsum entwickelt haben und erst im Verlauf mit strafbaren Inhalten in Berührung kommen. Eine pädophile Neigung liege bei dieser Gruppe in aller Regel nicht vor. Nur ein kleiner Teil der Beschuldigten weise tatsächlich entsprechende sexuelle Präferenzen auf. Hier sei eine therapeutische Begleitung sinnvoll, die auch für die zweite Gruppe hilfreich sein könne.

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Wenn die IP-Adresse die falsche Tür öffnet

Dr. Hennig erklärt, wie es zu unberechtigten Ermittlungen kommen kann: „Häufiger, als die meisten Menschen annehmen. Die Ermittlungen starten in der Regel mit Meldungen der halbstaatlichen US-amerikanischen Stelle NCMEC. Die Daten gehen an das Bundeskriminalamt, das eine IP-Adressen-Ermittlung anstößt. In diesem Prozess kommt es immer wieder zu Fehlern. Falsche Anschlussinhaber werden adressiert. Ein offenes WLAN, ein mitgenutzter Router oder ein kompromittierter Zugang können ausreichen, um ins Visier der Strafverfolgung zu geraten.“ Hinzu komme, dass auf Datenträgern Dateien auffindbar seien, von deren Existenz der Nutzer nichts ahne. Inhalte würden automatisch zwischengespeichert, lägen in Browser-Caches oder gelangten über Messenger-Gruppen auf das Gerät. „Wir beginnen jedes Mandat mit der Frage: Lässt sich überhaupt belegen, dass unser Mandant von den Dateien wusste und sie besitzen wollte? Hier ist die technisch-forensische Analyse entscheidend.“

Wenn übermäßiger Pornografiekonsum Grenzen verschiebt

Dr. Hennig betont, dass die Fallgruppe von Mandanten mit problematischem Konsum erheblich größer sei als vermutet. „Wir begleiten regelmäßig Menschen, die über Jahre einen immer intensiveren Konsum entwickelt haben. Dabei entsteht eine Eigendynamik: Die Suche zielt auf immer neue, extremere oder schockierende Inhalte. Eine sexuelle Anziehung zu Kindern muss damit nicht einhergehen. Vielmehr handelt es sich oft um Menschen, die die Steuerung ihres Medienkonsums verloren haben und so strafrechtliche Grenzen überschreiten.“ In solchen Verfahren reiche juristisches Handwerk allein nicht aus. „Der Mensch hinter der Akte muss in den Blick genommen werden. Eine frühzeitige therapeutische Begleitung ist häufig sinnvoll, um die Ursachen aufzuarbeiten. Das kann auch die Richtung des Strafverfahrens nachhaltig beeinflussen.“

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Wenn therapeutische Unterstützung in den Mittelpunkt rückt

Auf die Frage, wie er mit Fällen umgehe, in denen tatsächlich eine sexuelle Problematik im Raum stehe, antwortet Dr. Hennig: „Auch hier gilt ein klarer Grundsatz: Jeder Mensch hat ein Recht auf eine professionelle Verteidigung.“ Es gebe Mandanten, die selbst erkennen, dass sie Hilfe benötigen. Für sie sei es wichtig, früh Verantwortung zu übernehmen und therapeutische Begleitung in Anspruch zu nehmen. „Die Strafverteidigung beschränkt sich in solchen Fällen nicht auf juristische Argumente. Sie zielt darauf, tragfähige Lösungen für die Zukunft zu schaffen und das Risiko einer Wiederholung zu reduzieren. Gerade hier zeigt sich, dass gute Verteidigung mehr ist als das Lesen von Akten.“

Warum Spezialisierung den Unterschied macht

Dr. Hennig hebt die besondere Schwierigkeit dieser Verfahren hervor: „Verfahren in diesem Bereich gehören zu den technisch anspruchsvollsten im gesamten Strafrecht. Im Zentrum stehen Fragen der IT-Forensik: Wo wurden Dateien gespeichert? Wann wurden sie geöffnet? Welche Metadaten existieren? Wurden Inhalte aktiv heruntergeladen oder lediglich automatisch zwischengespeichert? Wer hatte Zugriff auf die Geräte?“ Eine wirksame Verteidigung verlange daher nicht nur strafrechtliche Kompetenz, sondern auch ein vertieftes Verständnis digitaler Spuren. Auf diesen Schnittpunkt habe sich HT Strafverteidiger seit Jahren konsequent ausgerichtet.

Der Mensch im Mittelpunkt der Verteidigung

Dr. Hennig betont die Bedeutung von Empathie und Vorurteilsfreiheit: „Wer einem solchen Vorwurf ausgesetzt ist, fühlt sich häufig isoliert und gesellschaftlich abgeschrieben. Viele Mandanten sorgen sich um ihre Familie, ihren Beruf, ihre gesamte Zukunft. Deshalb begleiten wir jeden Mandanten persönlich. Niemand ist bei uns nur eine Aktennummer. Wir nehmen uns die Zeit, die individuelle Lage zu erfassen, und entwickeln eine Verteidigung, die der rechtlichen wie der menschlichen Seite des Falls gerecht wird.“

Verhalten nach einer Hausdurchsuchung

Sein Rat an Betroffene: „Ruhe bewahren. Keine Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft. Keine Erklärungen gegenüber Dritten. Die folgenschwersten Fehler passieren in den ersten Stunden nach einer Hausdurchsuchung. Wer früh einen spezialisierten Strafverteidiger einschaltet, sorgt dafür, dass die Ermittlungen sachlich bewertet werden und die eigenen Rechte gewahrt bleiben. Gerade in diesen Verfahren entscheidet die Qualität der Verteidigung über den weiteren Verlauf und über die Perspektiven, die sich für die Zukunft eröffnen.“

Freiheit sichern und Zukunft schützen

Das Ziel der Verteidigung sei stets die Freiheit des Mandanten. „Diese erreichen wir in nahezu allen Fällen, obwohl die Mindeststrafe drei Monate Freiheitsstrafe beträgt. Kurze Freiheitsstrafen können in Geldstrafen umgewandelt werden. Ist das nicht machbar, geht es darum, die Voraussetzungen für eine Bewährung zu schaffen – also einen Vollzug zu vermeiden. Das eigentliche Idealziel, das sich in den allermeisten Fällen erreichen lässt, ist eine Einstellung des Verfahrens ohne öffentlichen Strafprozess. Dann bleibt auch das Führungszeugnis unberührt. Das gilt sowohl bei einer Einstellung mangels Tatverdacht – dem sogenannten großen Freispruch – als auch bei einer Einstellung gegen Auflage. Als Notanker bleibt der Strafbefehl. Auch in dieser Konstellation bleibt die Freiheit gesichert und ein öffentlicher Prozess wird trotz Verurteilung vermieden.“

Den passenden Strafverteidiger finden

Dr. Hennig empfiehlt, bei der Auswahl auf objektive Anhaltspunkte zu achten: langjährige praktische Erfahrung, Fachanwaltstitel für Strafrecht, hohe Spezialisierung im Deliktsfeld Kinderpornografie, Auszeichnungen in unabhängigen Anwaltsrankings sowie Referententätigkeiten, etwa als Fachanwaltsausbilder im Sexualstrafrecht, und strafrechtliche Autorentätigkeit. „Nur wer in diesem Umfang spezialisiert ist, weiß bei einem Vorwurf im Bereich Kinderpornografie, was zu tun ist, und kann auf belastbare Erfahrung zurückgreifen. Erst diese Spezialisierung erlaubt eine realistische Einschätzung von Chancen und Risiken – und ermöglicht eine zielgerichtete Strategie.“